Für den Einsatz von Schleppschlauchverteilern zum Güllen gibt es künftig keine Fördergelder mehr im Kanton Nidwalden, zumal das ab nächstem Jahr ohnehin bundesweit obligatorisch wird auf geeigneten Flächen. Neu bekommen die Nidwaldner Bauern aber einen Zustupf, wenn sie die Gülle separieren. Das und viele weitere Massnahmen hat der Landrat bei der Beratung des revidierten kantonalen Landwirtschaftsgesetzes  am 3. Mai…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 2 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.