Frühlingssession 2023AP 22+ bekommt weder Klimaziele noch einen Ausbaupfad TierwohlDonnerstag, 9. März 2023 Die letzte Beratung zur AP 22+ in Form eines Mini-Pakets mit unumstrittenen Massnahmen war eine kurze Sache. Der Ständerat hatte lediglich noch über eine Anpassung des Artikels 153a des Landwirtschaftsgesetzes zu befinden, der sich mit der biologischen Schädlingsbekämpfung befasst.

Kein Interesse von Unternehmen

Wie der Zuger Mitte-Ständerat Peter Hegglin ausführte, stellt das geltende Recht für neue Mittel zur biologischen Bekämpfung insbesondere eingeschleppter Schädlinge eine grosse Hürde dar. Da es für den Einsatz von Nützlingen eine Bewilligung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) braucht, muss vorgängig ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Normalerweise würden das spezialisierte Unternehmen auch machen, so Hegglin. Der Haken sind aber Organismen, die sich nach einmaliger Freisetzung selbst vermehren können – denn in einem solchen Fall hat keine Herstellerfirma ein wirtschaftliches Interesse an einer Zulassung.

Kein Gesuch für Schlupfwespen

Als Beispiel nannte Peter Hegglin, der auch Präsident der IG Zuger Chriesi ist, die Freisetzung einer chinesischen Schlupfwespenart zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (KEF). Studien hätten deren Nützlichkeit bewiesen, aus finanziellen Gründen habe aber niemand ein Freisetzungsgesuch gestellt. Somit gibt es auch keine Zulassung und «Es fehlt aktuell die notwendige Rechtsgrundlage, um trotzdem eine grossflächige Freisetzung dieses Nützlings zur Bekämpfung der Kirschessigfliege zu ermöglichen», fasste der Ständerat zusammen.

Nicht nur durch Dritte

Diese rechtliche Blockade will man mit einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes im Rahmen der AP 22+ aufheben, indem der Bundesrat neue Kompetenzen erhält: Neu soll er ein Verfahren für die Freisetzung eines Nützlings festlegen können, ohne dass Dritte einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie der Nationalrat, der Bundesrat und die vorberatende Kommission stimmte die kleine Kammer der Änderung zu. Damit ist die AP 22+ – über drei Jahre nach Publikation der Botschaft des Bundesrats dazu – fertig beraten und bereit für die Schlussabstimmung.