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Finanzielle Unterstützung für Anbindeställe: Nicht alle Kantone handhaben es gleich

Der Bund gibt beim Stallbau den Ton an. Einzelne Kantone gehen aber ihren eigenen Weg und verlangen gute Gründe, um Kühe noch anzubinden.

Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK-S) hat sich mit den Hörnern befasst. Die Motion Zanetti, die einen «Hörnerfranken» in Form von Direktzahlungen für horntragende Nutztiere einführen will, findet in der WAK-S Zustimmung: Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hat sich laut einer Mitteilung dafür ausgesprochen. Man sei der Ansicht, dass damit – im Gegensatz zur Hornkuh-Initiative – auf der richtigen Ebene angesetzt werde und ein Beitrag für mehr Tierwürde geleistet werden könne. Der abgekürzte Weg über die Verordnung, anstelle einer Volksinitiative, ändert am Resultat für die Halterinnen und Halter von behornten Nutztieren wenig, einzig dass der «Hörnerfranken» nicht in der Verfassung verankert wird.

Dass Bewegung in die Sache gekommen ist, hat auch damit zu tun, dass eine zweite Hornkuh-Initiative in der Pipeline liegt. Diese fordert ein Verbot der Enthornung von Kühen und Ziegen. Wie Armin Capaul, Drehscheibe der IG Hornkuh, gegenüber der BauernZeitung sagt, hofft er aber, dass das Anliegen mit der Motion Zanetti ans Ziel gelangt. Wohl nicht zuletzt deshalb, weil eine Umsetzung schneller vonstatten ginge.

Die Anbindehaltung fördern?

Eine Minderheit der WAK-S befürchtet, dass der Hörnerfranken zu vermehrter Haltung im Anbindestall führen könnte. Diese Haltungsform wird insbesondere aus privaten Tierschutzkreisen immer wieder angeprangert. Jüngst hat sich zum Beispiel die Tierrechtsorganisation Peta im Zusammenhang mit der Eringerrasse ablehnend dazu geäussert.

Einerseits wird der Kuhkampf kritisiert, bei dem das natürliche Verhalten der Tiere zur Unterhaltung der Menschen ausgenutzt werde. Weiter geht Peta davon aus, dass die Eringer «ein trauriges Leben in der Anbindehaltung fristen, in der sie sich nicht einmal umdrehen können.» Diese leidvolle Haltungsform trage zu heftigen Auseinandersetzungen und teilweise schweren Verletzungen bei, wenn die Tiere im Laufhof aufeinandertreffen.

Anbinden und RAUS geht

Auf Bundesebene wird die Anbindehaltung von Kühen unterstützt. So können im Bereich der Direktzahlungen Betriebe mit Anbindehaltung auch am Tierwohl-Programm RAUS teilnehmen. Ab 2023 ist zudem die Teilnahme am Programm zur erweiterten Weidehaltung möglich.

Aber wie sieht es auf struktureller Ebene aus? Wie handeln Bund und Kantone, wenn ein Neubau erstellt werden soll oder es zu Umbauten in bestehenden Anbindeställen kommt? Die BauernZeitung hat bei mehreren Kantonen nachgefragt.

Das Wallis unterstützt Walliser

Im Wallis, wo die Eringer schliesslich zuhause sind und die Peta entsprechend Kritik anbringt, werden Anbindeställe je nach Gebiet (Tal- oder Berggebiet) und je nach Art der gehaltenen Tiere immer noch unterstützt. Dabei erfahren Laufställe und einheimische Walliser Rassen eine zusätzliche Unterstützung, wie Christian Schnyder vom Amt für Strukturverbesserung bekannt gibt.

Der genaue Anteil der jeweiligen Stallbausysteme im Kanton Wallis sei nicht bekannt. Das Amt für Viehwirtschaft unterstütze jedoch weiterhin die Anbindehaltungssysteme, insbesondere für die Eringerrasse. So behalte beispielsweise der Gutsbetrieb Châteauneuf, Sion VS, welcher der Dienststelle für Landwirtschaft angegliedert ist, seinen Anbindestall bei, da hier nur die Eringerasse eingestallt wird.

Finanzielle Unterstützung für Anbindeställe: Nicht alle Kantone handhaben es gleich

Der Kanton Bern ist die Hochburg des Anbindestalls

Der Kanton Bern ist strukturell gesehen die Hochburg der Anbindeställe. Der Präsident der IG Anbindestall, Konrad Klötzli, ist ein Berner. Auch ein Grossteil der über 2000 Mitglieder ist hier wohnhaft.

Anbindeställe werden im Kanton Bern finanziell mit Investitionshilfen unterstützt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt würden, könnten Beiträge (à fonds perdu) sowie zinslose Darlehen (Investitionskredite) gewährt werden, schreibt das Amt für Landwirtschaft und Natur (Lanat). Die Frage, wie viele Anbindeställe im Kanton Bern noch gebaut werden, kann das Lanat aber nicht beantworten: «Wir verfügen über keine entsprechenden Angaben, da wir keinen Einblick in alle Baubewilligungsverfahren haben.»

Auch in unmittelbarer Nachbarschaft, im Kanton Solothurn, würde es noch Geld für Anbindeställe geben. Würde. «Wir halten uns an den Bund und unterstützen Anbindeställe mit Beiträgen ab Hügelzone und zinslosen Darlehen», erklärt Andreas Schwab von der Solothurnischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse. «Allerdings haben wir in den letzten Jahren keinen einzigen Anbindestall unterstützt. Wir gehen davon aus, dass aktuell nur noch Laufställe gebaut werden.»

Im Baselbiet besteht zwar kein Stop für den Bau von Anbindeställen, aber kantonale Zuschläge gibt es dafür nicht. Lukas Kilcher, Leiter am Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, erklärt die Praxis wie folgt: «Seit über 15 Jahren sind bei uns keine Anträge für Anbindeställe eingegangen. Wir würden auch keine guten Gründe dafür sehen. Würde ein solcher Antrag bei uns eintreffen, würden wir sehr gut nachfragen.»

Wer abweicht, wird vom Bund kritisiert

In den Zentralschweizer Kantonen wird mehrheitlich unterstützt. Das hat politische Gründe. Wie Samuel Brunner von der Luzerner Landwirtschaftlichen Kreditkasse erklärt, werden Subventionen und Investitionskredite, ohne Unterschiede für Anbindeställe oder Laufställe, weiterhin gewährt. «Es gibt auch keine anderen Differenzierungen. Alle werden gleich gehalten», erklärt er und erinnert an eine ehemalige interne Weisung, wonach nur noch BTS-Systeme unterstützt werden sollten.

Das sei aber auf politischen Widerstand gestossen. Seit der Motion von Siebenthal («Keine Benachteiligung von Anbindeställen gegenüber anderen Stallungssystemen») sei auf Bundesebene geregelt, dass Anbindeställe nicht von Strukturverbesserungsmassnahmen ausgeschlossen werden dürfen. Deshalb gebe es auch keine Abstufungen. Luzern halte sich an die Weisungen des Bundes. Erfahrungsgemäss werde vom Bund kritisiert, wer abweiche.

Analog tönt es in den Kantonen Zug und Aargau. Wie Guido Arnold, am Zuger Landwirtschaftsamt zuständig für Strukturverbesserungen, erklärt, besteht keine Differenzierung. «Alle werden unterstützt, wenn sie die gesetzlichen Auflagen inklusive Tierschutz erfüllen», sagt er. Es würden allerdings kaum mehr neue Anbindeställe gebaut, allenfalls noch bestehende umgebaut oder erweitert, und die würden gleich unterstützt wie Laufställe.

Der Aargau hat keine Gesuche

Wie Markus Gfeller von der Aargauischen Landwirtschaftliche Kreditkasse erklärt, sei der Bau von Anbindeställen schlicht kein Thema, weil seit vielen Jahren gar kein Gesuch für Anbindeställe mehr gestellt wurde. Aber auch hier würde man unterstützen, wenn ein entsprechendes Vorhaben geplant wäre. Analog handhabt es auch der Kanton Uri.

Und identisch sieht es auch in Obwalden und Nidwalden aus. Peter Wyrsch vom Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen, Nidwalden, sagt, dass beide Systeme (pro GVE) gleich unterstützt werden. Bei der Beratung würden aber in Bezug auf das Stallsystem (Laufstall) das Tierwohl, die mögliche Arbeitsrationalisierung (weniger körperliche Arbeit, div. technische Erleichterungen – Helfer, usw.), allfälliges Weidemanagement, der Markt usw. immer thematisiert. Dieser Umfang hänge von der bestehenden Bausubstanz, dem vorhandenen Gebäudevolumen ab.

Lauro Falconi, Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Obwalden, sagt, dass der Kanton keine differenzierte Unterstützung kenne. «Wir unterstützen Laufställe und Anbindeställe gemäss den Bundesvorgaben der Strukturverbesserungsverordnung. Beratend empfehlen wir aber die Realisierung eines Laufstalls, insbesondere wegen der BTS- und RAUS-Beiträge und der Arbeitserleichterung.»

Kanton Schwyz bestimmt selbst

Schwyz scheint im Gebiet der Zentralschweiz die Ausnahme zu bilden. Hier gibt es keine kantonalen Beiträge mehr. Wie Herbert Stürmlin vom Amt für Landwirtschaft, zuständig für Investitionshilfen, erklärt, hält man sich beim IK an die Bundesweisung. Für Beiträge an Ökonomiegebäude (Subventionen im Berggebiet, Bedingung mehrheitlich Land in der Voralpinen Hügelzone oder Bergzonen) bestimme aber der Kanton. So gilt in Schwyz eine interne Weisung, dass für Beiträge die Ställe die BTS-Anforderungen erfüllen müssen. Somit werden für Anbindeställe keine Beiträge entrichtet. Es gibt aber Ausnahmen, und die würden durchaus auch bewilligt. Nämlich bei topografisch oder geologisch schwierigem Gelände oder speziellen Betriebsverhältnissen.

Zürich verlangt BTS-Konzept

Im Raum Zürich, Ostschweiz und Graubünden werden Anbindeställe grundsätzlich weiterhin finanziert, sofern sie den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (z. B. Tierschutz) entsprechen. Der Kanton Zürich verlangt aber explizit, dass ein Umbaukonzept zu einem BTS-Stall vorliegen muss. Was die Beiträge betrifft, werden diese nach Zonen abgestuft. Tatsächlich jedoch wurde in den letzten 20 Jahren nur eine sehr geringe Anzahl an Gesuchen für Anbindeställe eingereicht. Im Kanton Thurgau wird dies unter anderem damit begründet, dass der Strukturwandel in der Milchwirtschaft hin zu moderner Technologie zu einem sehr hohen Anteil an Laufställen führt. Auch Investitionskredite sind weiterhin möglich, wobei hier nicht nach Zonen abgestuft wird.

Der Sendungstitel war falsch

Das Schweizer Fernsehen hat in der Sendung «Kassensturz», vom 22. Februar, das Thema «Auslaufmodell Anbindeställe» behandelt. Im Anschluss an die Ausstrahlung sind bei der Ombudsstelle SRG 16 Beanstandungen eingegangen. In einem 24 Seiten umfassenden Bericht nimmt die SRG Stellung. Daraus geht hervor, dass die Ombudsstelle die Meinung derjenigen Beanstander teilt, die den Titel im SRF-Player als nicht sachgerecht kritisieren. Der Titel lautete zum Zeitpunkt der Ausstrahlung: «Auslaufmodell Anbindestall: Wenn Milchkühe leiden». Dieser Titel sei falsch, sagt die Ombudsstelle. «Bei einem gut geführten Anbindestall mit regelmässigem Auslauf, genügend langen Lägern und genügend Abstand zur nächsten Kuh leidet die Kuh nicht nur nicht, sie hat es unter Umständen sogar besser als eine Kuh in einem schlecht ausgestatteten Laufstall.» Auch die Bezeichnung «Auslaufmodell» sei nicht korrekt. Der Rückgang deutet nicht auf ein «Auslaufmodell» hin und vor allem insinuiert der Titel, die Anbindeställe gingen einzig aus Haltungsgründen zurück. Es seien aber auch andere Faktoren – Investitionskosten beim Umbau der Ställe oder ganz generell ein Ausstieg aus der Tierhaltung oder der Landwirtschaft – für den Rückgang möglich.

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