Am 24. Januar 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 22 Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung schickt. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Vorschläge.

Bei den Direktzahlungen geht es vor allem um Alpen

In der Direktzahlungsverordnung (DZV) ist als Reaktion auf die zunehmende Wolfspräsenz eine Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe in geschützten Weidesystemen vorgesehen. Ausserdem sollen die Sömmerungs- und Biodiversitätsbeiträge trotz vorzeitiger Abalpung wegen Grossraubtieren vollständig ausbezahlt werden. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst diese beiden Sofortmassnahmen in einer ersten Stellungnahme. Sie seien ein starkes Signal, dass die Sorgen von Bäuerinnen und Bauern ernst genommen werden. Allerdings handle es sich nur um Schadensbegrenzung, weshalb es weiterhin einen neuen Umgang mit dem Wolf und damit eine Revision des Jagdgesetzes brauche.

Was den Wolf angeht, ist ausserdem die Einführung planerischer und baulicher Massnahen zur Risikoreduktion auf Wander- und Mountainbikewegen in Regionen mit Grossraubtieren angedacht. Dies im Rahmen der total revidierten Strukturverbesserungs-Verordnung (SVV).

Weitere geplante Anpassungen in der DZV:

  • Betriebe mit geringem Stickstoff- und Phosphorumsatz sollen statt der Suisse-Bilanz einen Schnelltest machen können.
  • Sanierungsfrist statt dem unmittelbaren Ausschluss von der LN bei Verunkrautung.

Einzelkulturbeiträge für Leguminosen ausgeweitet

Änderungen beim Pflanzenbau beschäftigen sich im vorliegenden Paket mit aktuellen Entwicklungen: Mit einer neuen Förderung von Körnerleguminosen für die menschliche Ernährung mit Einzelkulturbeiträgen (1000 Franken pro Hektare und Jahr für Bohnen, Erbsen, Kichererbsen, Lupinen und Linsen) will das WBF der steigenden Nachfrage nach pflanzlichen Proteinen Rechnung tragen.

Kantonal bewilligte Schwarzbrachen zur Bekämpfung des Erdmandelgrases werden nicht mehr von der LN ausgeschlossen und sind somit DZ-berechtigt, so ein weiterer Vorschlag.

Bewegung beim PCB-Problem

An der Stallwand sind schemenhaft die Umrisse eines Rindes sichtbar. Die abblätternde Farbe enthielt PCB als Weichmacher und führte zu belastetem Fleisch. (Bild Markus Zennegg / Empa)TierhaltungPCB und Dioxine: Wenn Stallwand oder Boden toxikologisch relevant werdenMittwoch, 26. Mai 2021 PCB und Dioxine sind langlebige Schadstoffe, die früher unter anderem im Gebäudebau eingesetzt worden sind und noch heute hohe Kosten für Sanierungen verursachen können. Bisher wurden für betroffene Betriebe von den Behörden keine finanziellen Hilfen zugesichert. Nun schlägt das WBF vor, im Sinne der Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL) über die SVV die zeitlich befristete Sanierung von mit PCB und Dioxin belasteten Ökonomiegebäuden zu unterstützen.

Ebenfalls mit den UZL vor Augen will man die Pflanzung robuster Reb-, Stein- und Kernobstsorten fördern.

Geld für rare Rassen und Freiberger

In Umsetzung der Tierzuchtstrategie 2030 und verschiedener politischer Vorstösse soll eine Erhaltungsprämie geschaffen werden, von der Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus «kritisch» und «gefährdet» profitieren. Analog zu den anderen einheimischen Rassen sollen auch Freiberger-Pferde auf diese Weise gefördert werden, die bisher bestehenden Beiträge gemäss Tierzuchtverordnung werden aufgehoben.

Milchzulagen direkt an die Produzenten

Der Vorschlag einer Direktauszahlung der Zulagen für verkäste und silofreie Milch an die Produzenten ist schon länger auf dem Tisch. Das Verordnungspaket 2020 hatte eine Einführung ab Anfang 2022 vorgesehen, die Branche reagierte in der Vergangenheit ablehnend. Im neuen Paket findet sich der Vorschlag erneut, dieses Mal mit Stichjahr 2024.

Da die Gewinnreserven der Identitas AG 2017 zu hoch gewesen seien, waren die TVD-Gebühren 2018 und 2019 gesenkt worden. Nun habe man das angestrebte Ziel erreicht und entsprechend sollen die Gebühren auf ein mittel- bis langfristig kostendeckendes Niveau angehoben werden.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 2. Mai 2022, die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Alle Unterlagen finden Sie beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).