Heute hat der Bundesrat seine Botschaft zur Landschaftsinitiative verabschiedet. Dass er darin die vorgeschlagene Plafonierung der Gebäude und der von ihnen beanspruchten Fläche als geeignetes Mittel für das Bremsen des Kulturlandverlusts ansieht, freut die Initianten. Mit dem Verwerfen der Landschaftsinitiative gebe der Bundesrat den Ball nun ans Parlament, schreiben sie in einer Mitteilung.
Hohe Anforderungen werden nicht erfüllt
Dieses wird einen Gegenvorschlag erarbeiten. Und der Vorschlag der Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) erfülle die hohen Anforderungen an die Stärkung der Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet nicht. «Das von der Ständeratskommission vorgeschlagene langfristige Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude und die Bodenversiegelung kann nur dann erreicht werden, wenn auch die nötigen Instrumente dafür zur Verfügung stehen», führen die Initianten aus.
Problematische Möglichkeiten ausserhalb der Bauzone
Am aktuellen Entwurf für den indirekten Gegenvorschlag seien vor allem die den Kantonen zugestandenen Möglichkeiten zum Bauen und Umnutzen ausserhalb der Bauzonen. Ihre Grenzen seien undefiniert und würden dem verfassungsrechtlichen Trennungsgrundsatz von Bau- und Nichtbaugebiet zuwiderlaufen. «Als potenzieller indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ist die Vorlage in der jetzigen Fassung ungenügend», so das Fazit.
Die Trägerorganisationen der Landschaftsinitaitive fordern daher das Parlament dringend auf, «den vorliegenden Entwurf deutlich zu verbessern» und die Rechtslage für das Bauern ausserhalb der Bauzone so zu klären, dass einerseits das Plafonierungsziel erreicht und andererseits der Trennungsgrundsatz erfüllt werden kann.