Auslöser für den bundesrätlichen Bericht zu agrarpolitischen und fiskalischen Massnahmen, die branchenspezifisch die Landwirtschaft betreffen, war ein Postulat von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR). Er hatte das Fehlen einer Übersicht über die belastenden Spezialregeln gefordert, um das «Privilegienregister der Schweizer Landwirtschaft« von Avenir Suisse zu ergänzen.  

Mehr zum Privilegienregister: Avenir Suisse kann das Provozieren nicht lassen

Fünf Bereiche der agrarpolitischen Förder-Massnahmen

Der Bericht teilt die Massnahmen zugunsten der Landwirtschaft in fünf Bereiche ein:

  • Kosten der landwirtschaftlichen Produktion senken und Wertschöpfung steigern: Das Ziel ist eine «angemessene Selbstversorgung». Hierzu gehören Finanzhilfen, Entlastungen von Abgaben (z. B. bei der Mineralöl- oder Mehrwertsteuer) und Massnahmen zur Begrenzung der Preise für landwirtschaftliche Betriebe und Grundstücke (Bäuerliches Bodenrecht).
  • Land- und Ernährungswirtschaft vor ausländischer Konkurrenz schützen: Importprodukte werden durch Zölle verteuert und so höhere Preise für inländische Produkte erzielt. 
  • Förderung gemeinwirtschaftlicher Leistungen: Direktzahlungen für von der Gesellschaft gewünschte Leistungen, z. B, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Ressourceneffizienzbeiträge. 
  • Finanzielle Entlastung bäuerlicher Haushalte: Zum Ausgleich der im Landwirtschaftssektor generell tieferen Löhne gibt es z. B. Spezialregelungen betreffend Familienzulagen. 
  • Forschung und Entwicklung unterstützen, Vollzug sicherstellen: Beiträge an Forschungsinstitute sollen unter anderem zur langfristigen Ernährungssicherheit beitragen.

Geringfügige Vorteile bei den Steuern

Der Bundesrat findet «geringfügige Vorteile» für die Landwirtschaft bei der Analyse der branchenspezifischen fiskalischen Massnahmen. Berechnungen anhand eines fiktiven Beispiels und konkreter Vorgaben von fünf Kantonen zeigen, dass der Vorteil einer bäuerlichen Familie gegenüber einem übrigen Selbstständigerwerbenden in den ausgewählten Kantonen rund 2'000 bis 7'000 Franken pro Jahr beträgt. Der Unterschied ist vor allem auf die geringere Fiskalbelastung aufgrund der tieferen Bewertung des Eigenmietwertes zurückzuführen, so der Bericht.

In drei Bereichen belastet im Vergleich zu anderen Sektoren

Das bäuerliche Bodenrecht schränke die Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren ein,  da weniger Möglichkeiten zur Finanzierung und zur Bewirtschaftung der flüssigen Mittel bestehen, schreibt der Bundesrat. 

Da kantonale Steuerämter in der Regel keine Pauschalspesen von landwirtschaftlichen Betrieben akzeptieren, wie es in der übrigen Wirtschaft der Fall ist, ortet der Bericht hier eine zusätzliche Belastung wegen einem höheren administrativen Aufwand. 

Ebenfalls hoch sei der Aufwand für die Dokumentation und und der Nachweis der Erfüllung über Kontrollen, wenn es um Anforderungen und Bedingungen für Förderbeiträge und den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN geht. 

Grosse Abhängigkeit vom Saat bleibt unquantifiziert

Die Landwirtschaft sei stark vom Saat abhängig. Dies begründet der Bundesrat mit ihrem umfassenden Leistungsauftrag, der neben der nachhaltigen und marktgerechten Lebensmittelproduktion auch z. B. die Förderung der Biodiversität und Landschaftspflege einschliesst.

Man verzichte bewusst darauf, diese Abhängigkeit abschliessend zu quantifizieren. Dazu wäre eine Quantifizierung zu stark von Annahmen und dem gesetzten Rahmen abhängig.  

Um ein volkswirtschaftliches Gesamtbild zu bekommen, müsste man laut Bericht den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landwirtschaft den externen Kosten (z. B. Gewässerbelastungen) gegenübergestellt werden. Externe Kosten seien aber nicht im Fokus gewesen. 

Spezialregeln müssen notwendig und zielführend sein

«Wichtig ist, dass die im Bericht aufgezeigten entlastenden und belastenden Spezialregeln für die Landwirtschaft bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik regelmässig daraufhin überprüft werden, ob sie noch zielführend und notwendig sind. Dies ist im Interesse sowohl der Landwirtschaft als auch der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Steuerzahlenden», schliesst der Bericht.

Den gesamten Bericht finden Sie hier.