Positiv an der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ ist laut Mitteilung von Mutterkuh Schweiz der gleichbleibende Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft. Je nach Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen würden unterschiedliche Landwirtschaftsbetriebe aber mehr oder weniger gefördert. Es bestehe die Gefahr, dass Betriebe für geringe Verbesserungen auf tiefem Niveau mehr belohnt werden als wenn sie sich schon länger auf höherem Niveau bewegen würden.

Ein Beispiel seien die vorgeschlagenen Tiergesundheitsbeiträge. Betriebe, die eine intensive tierärztliche Betreuung benötigen, sollen bereits ab 2022 unterstützt werden. Für Betriebe mit einem vorbildlichen Tiergesundheitsstatus soll hingegen erst «voraussichtlich ab 2024» eine zweite Stufe eingeführt werden. «Weil die neuen Massnahmen durch Kürzungen bei den bisherigen finanziert werden, erhalten Betriebe jedoch bereits ab 2022 weniger Direktzahlungen, wenn sie nicht bei neuen Programmen mitmachen».

Forderungen

Der Vorstand von Mutterkuh Schweiz verlangt konkret:

  • Die Tierwohlprogramme sollten mit der AP 22+ beibehalten und mit mehr Mitteln ausgestattet werden.
  •  Die neuen Tiergesundheitsbeiträge sollten so ausgestaltet werden, dass Betriebe mit einem vorbildlichen Tiergesundheitsstatus mindestens gleich stark gefördert würden wie Betriebe, die wegen ungünstiger Voraussetzungen für die Tiergesundheit besonders viel veterinärmedizinische Betreuung und
    Unterstützung benötigen.
  • Das GMF-Programm solle weitergeführt und mit einer glaubwürdigen, starken zweiten Stufe ergänzt werden.

jw