Die Behörden haben gegen den Pferdehalter eine Strafuntersuchung wegen Tierquälerei eingeleitet und ein Tierhalteverbot verfügt, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Ein zweites Pferd sei vorsorglich beschlagnahmt worden, hiess es.

Ein Pferd musste eingeschläfert werden

Aufgrund einer Meldung rückten Polizei, Veterinärdienst und ein lokaler Tierarzt zum Bauernhof aus. Eines der beiden Pferde war stark abgemagert und musste vor Ort eingeschläfert werden. Der Veterinärdienst beschlagnahmte das zweite Pferd vorsorglich und liess es abtransportieren. Das Tier war laut Communiqué unterernährt, und es waren keine Futtervorräte vorhanden.

Der Betrieb wurde bereits früher kontrolliert

Bereits Ende Januar hatte der Veterinärdienst den Hof kontrolliert, nachdem eine anonyme Meldung zur Hundehaltung eingegangen war. Bei der Kontrolle untersuchte der Veterinärdienst auch die Pferdehaltung und stellte bauliche Mängel am Stall sowie bei der Haltung der Pferde fest.

Keine Anhaltspunkte für baldige Verschlechterung

Die Pferde hatten damals genügend Futter, Wasser und Stroh, und auch die Stroh- und Heuvorräte waren ausreichend. Der Veterinärdienst wies den Tierhalt per Verfügung an, die Mängel zu beheben. «Es bestanden keine Anhaltspunkte, dass sich der Zustand der Pferde innert kurzer Zeit massiv verschlechtern könnte», heisst es.

Eine Nachkontrolle sei geplant gewesen. Sie sollte wie in solchen Fällen üblich, innerhalb von drei bis vier Monaten durchgeführt werden.

Informationspanne bei den Behörden

Kritik an der Pferdehaltung auf dem Hof hatte es schon im vergangenen Herbst gegeben. Der örtliche Tierschutzverein erhielt eine entsprechende Meldung, doch gelangte diese nicht zum Veterinärdienst. Den Grund dafür will das Amt jetzt zusammen mit dem Tierschutzverein so schnell wie möglich klären.

Ziel müsse es sein, dass Meldungen von Tierleiden schnell und umfassend an das Amt gelangen, damit es die Tierhalterinnen und Tierhalter kontrollieren und nötigenfalls durchgreifen könne.

Beissvorfälle bei den Hunden

Dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen war der Tierhalter aus Buchs bekannt, wegen Problemen bei der Hundehaltung, der Registrierung und «verschiedenen Beissvorfällen mit andern Hunden». Daraus resultierten eine Strafanzeige und eine Verurteilung.

Am Ostersamstag stellten die Behörden bei der Hundehaltung keine Tierschutzmängel fest, wie der Kanton schreibt. Weitere Kontrollen seien vorgesehen.