Seit dem 01.01.2020 müssen Schaf- und Ziegenhalter alle Bewegungen eines Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung an die Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden (wir berichteten). Bis jetzt wurde den Produzenten als Motivation für korrekte Meldungen 4.50 Franken für Geburtsmeldungen und dem Schlachtbetrieb für jedes geschlachtete Tier ebenfalls 4.50 Franken Entsorgungsbeitrag ausbezahlt, schreibt Proviande in einer Medienmitteilung.

Während 2020 fehlerhafte Tiergeschichten ohne finanzielle Konsequenzen blieben, werden ab Januar 2021 für die Auszahlungen der Entsorgungsbeiträge an die Schlachtbetriebe vollständige und korrekte Tiergeschichten vorausgesetzt (wir berichteten). Unter der Leitung von Proviande haben sich nun Produzenten, Handel und Verwerter im Sinne einer Branchenlösung darauf geeinigt, dass den Lieferanten bei fehlerhafter Tiergeschichte sowohl bei Schafen als auch Ziegen ein Abzug in Höhe von 10 Franken belastet wird, heisst es in der Mitteilung. Es gelte das Verursacherprinzip, weshalb die Tiergeschichten auch auf den öffentlich überwachten Schafmärkten auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden sollen.