Das Freihandelsabkommen zwischen Georgien und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz betrifft unter anderem den Warenhandel oder Ursprungsregeln. Der Handel wird durch Erleichterungen bei Zollverfahren gefördert.

Zölle für Industrieprodukte fallen ab Inkrafttreten des Abkommens weitgehend weg. Die Schweiz profitiert von Zollkonzessionen auf verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, zum Beispiel auf Käse und anderen Milchprodukten oder Schokolade. Damit erhält sie einen vergleichbaren Marktzugang wie die EU-Länder, wie es in einer Mitteilung heisst.

sda