«Die anhaltende Trockenheit bringt die Landwirtschaft in verschiedenen Bereichen in eine schwierige Situation», teilt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit. Die von Bundesrat Schneider-Ammann in Auftrag gegebenen Massnahmen ergänzen Schritte der Kantone.

Im Vordergrund steht auf Bundesebene die Zollsenkung auf Raufutterimporten. Damit kommt der Bund einer Forderung des Schweizer Bauernverbands (SBV) nach (wir berichteten). Dieser will am Dienstag einen Forderungskatalog an den Bund einreichen.

Importpreise angestiegen

Zwar sei die inländische Heuernte in den meisten Lagen qualitativ und quantitativ gut ausgefallen, doch habe die anhaltende Trockenheit in einzelnen Regionen zu Versorgungsengpässen geführt, schreibt das BLW. «Die erforderlichen Zukäufe können nur noch bedingt mit Inlandware aus weniger betroffenen Gebieten gedeckt werden. Ergänzungsimporte sind aufgrund der in weiten Teilen Europas herrschenden Trockenheit nur beschränkt möglich», heisst es.

Weil dadurch die Importpreise angestiegen sind, wird Schneider-Ammanns Departement WBF, aufgrund der Versorgungslage und nach Konsultation der Branche, die Grenzbelastung für bestimmte Raufutter, wie Heu und Silomais befristet senken. Zollsenkungen kompensierten zum Teil die angestiegenen Importpreise, «sie sollen somit den Bauern zugutekommen», heisst es.

Ausnahmen bei Direktzahlungen

Weitere Massnahmen sind auf Kantonsebene möglich bzw. wurden bereits ergriffen. Bei den Direktzahlungsbestimmungen haben verschiedene Kantone wegen der grossen Trockenheit in den Monaten Juni und Juli bereits Ausnahmen erlassen.

Direktzahlungen können somit auch bei Nichterfüllen der Anforderungen in vollem Umfang geleistet werden. Das erlaubt die Beweidung von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen sowie von Rotationsbrachen.

Auf Sömmerungsbetrieben kann der Normalbesatz in begründeten Fällen über - oder - betreffend Dauer - unterschritten werden. Zudem kann auf den Alpen auch zugekauftes Futter verwendet werden. Das WBF lädt die Kantone ein, den in Art 106 LWG beschriebenen Handlungsspielraum auszunutzen.

Betriebshilfedarlehen

Die Trockenheit kann in Einzelfällen zu ausserordentlichen finanziellen Belastungen für die Bauernbetriebe führen. Die grösste Schwierigkeit besteht für die betroffenen Landwirte in der Erhaltung der Liquidität und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation.

Ein rückzahlbares zinsloses Betriebshilfe-Darlehen kann laut BLW hier Abhilfe schaffen. Betrieben, die aufgrund der Ernteausfälle kurzfristig mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, kann damit geholfen werden. Betroffene können finanziell auch entlastet werden, wenn sie bei der zuständigen kantonalen Stelle eine Fristerstreckung der Rückzahlung von Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen beantragen. Diese Massnahmen können ohne Änderung der Gesetzgebung sofort angewandt werden.

jw