Das Hornverbot auf der Taminser Kuhalp hat ein Leserbriefschreiber in der "Südostschweiz" publik gemacht. Dies tat er in Gedichtform, geschrieben aus Sicht einer Kuh, die nicht auf die Alp darf. In der poetischen Klageschrift heisst es unter anderem Folgendes:

"Könnte ich mit meinen Hörnern eine ungekrönte Miss verletzen
oder den Melkstand zu lange wegen den Hörnern besetzen?

So bin ich, die Gehörnte, nicht auf der Alp und den saftigen Weiden anzutreffen,
bin mit einer Leidensgenossin im Tal, habe es aber noch immer nicht begriffen."

Warteraum vor dem Melkstand zu eng

Ausgesprochen haben das Verbot die Mitglieder der Alpgenossenschaft mittels Mehrheitsentscheid. Auf Anfrage bestätigte ein Landwirt, der lieber nicht namentlich erwähnt werden möchte, dass der Entscheid aufgrund Befürchtungen von Verletzungsgefahr gefallen ist. Der Stauraum vor dem Melkstand sei für behornte Kühe zu eng, sagte er. Somit liegt der Leserbriefschreiber offenbar nicht ganz falsch mit seinen Vermutungen.

Der Leserbriefschreiber fragt sich überdies, ob das Vorgehen mit dem örtlichen Alpgesetz vereinbar ist. "Das Gesetz über das Alp- und Weidwesen
der Gemeinde Tamins hält in Art. 5 (Nutzungsrecht) fest, dass in erster Linie jenes Vieh gesömmert werden darf, welches mit auf Gemeindegebiet geerntetem Futter gewintert worden ist. Da wird kein Unterschied gemacht, ob mit oder ohne Horn", moniert der Schreiber. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass ein solches Verbot in den Statuten der Alpgenossenschaft vorgesehen sei.

Gemeinde kommentiert keine Leserbriefe

Die Verantwortlichen der Alpgenossenschaft und der Alpkommission der Gemeinde waren am Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Am Abend teilte der Gemeinderat und Präsident der Alpkommission von Tamins, Andreas Blumer mit, dass man grundsätzlich keine Leserbriefe kommentiere.

akr