PRO

Die Rückweisung ist unausweichlich
Markus Ritter, Präsident Schweizer Bauernverband

Die Landwirtschaftskammer (Laka) des SBV hat im März beschlossen, das Parlament aufzufordern, die Botschaft zur Agrarpolitik 2022+(AP 22+) an den Bundesrat zurückzuweisen. Warumhat sich die Laka für dieses Vorgehen entschieden? Mit der AP 22+ wird eine ganze Reihe von Gesetzen angepasst. Die wichtigsten sind das Landwirtschaftsgesetz und das bäuerliche Bodenrecht. Mit den Anträgen für die Gesetzesanpassungen legt der Bundesrat auch einen 252 Seiten starken Bericht vor. Dieser Bericht ist für die künftige Ausrichtung der Agrarpolitik unseres Landes sehr bedeutend, da er die konkreten Absichten des Bundesrates und seine Strategien enthält. Auf den Seiten 205 bis 230 des Berichtes legt der Bundesrat sehr konkret dar, wie sich die AP 22+ auf die Schweizer Landwirtschaft auswirken wird, das heisst, welche Ziele er zu erreichen gedenkt.

Auf Seite 205 schreibt der Bundesrat, dass im Jahr 2025 der Bruttoselbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln nur noch 52% betragen soll. Im Jahr 2017 hat der Bundesrat im Parlament zu Protokoll gegeben, dass er einen Bruttoselbstversorgungsgrad von 60% halten und gar ausbauen wolle. Dieses Ziel ist auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise von grundlegender Bedeutung für unser Land. Wie stark wollen wir künftig von Importen abhängig sein? Ebenfalls auf Seite 205 des Berichtes steht, dass das Sektoreinkommen der gesamten Landwirtschaft gegenüber der AP 2014–17 mit der neuen AP bis ins Jahr 2025 um 8% oder um 265 Mio Fr. sinken wird. Welche Bauernfamilie kann so etwas gutheissen?

Unverkennbar ist, dass mit der neuen AP der administrative Aufwand für die Bauernfamilien nochmals deutlich ansteigen wird. Zudem legt der Bundesrat auf den Seiten 219 bis 223 des Berichtes seine Strategie für die Importe von Lebensmitteln fest: Keine Auflagen, keine Nachhaltigkeitsstandards, nur ein Nachhaltigkeitsdialog! Damit verliert die Schweizer Landwirtschaft gegenüber den Importen nochmals spürbar an Wettbewerbsfähigkeit.

Treten wir nun auf diese Vorlage ein und weisen sie nicht mit einem klaren Auftrag an den Bundesrat zurück, sondern ändern nur einzelne Gesetzesartikel, bleiben der Bericht und damit die Ziele des Bundesrates mit ihrer Strategie stehen. Die gesamte Verwaltung wird in den kommenden Jahren bei jeder Verordnungsänderung mit grosser Energie daran arbeiten, die Ziele und die Strategien im Bericht zu erreichen und immer darauf verweisen, dass der Bundesrat dies so festgelegt hat. Das Parlament kann den Bericht selber nicht neu schreiben. Es kann aber einen klaren Auftrag mit einer Rückweisung verbinden, in welche Richtung es künftig gehen soll. Der Bundesrat muss in der Folge nochmals über die Bücher gehen. Mit der Änderung einzelner Gesetzesartikel ist es dieses Mal nicht getan. Für die Bauernfamilien wird es sonst ein böses Erwachen geben.

 

CONTRA

Wir brauchen die AP 22+ jetzt
Andreas Stalder, Präsident IP-Suisse

Die Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) ist nicht perfekt. Die Vorlage ist komplex, ihre Wirkung können wir erst später abschliessend beurteilen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Botschaft Mängel hat. Mängel, die der Bauernverband zu Recht korrigieren will. Dafür aber die Botschaft zurückzuweisen, ist unnötig und kontraproduktiv.

Erstens wollen und können wir unsere Verantwortung wahrnehmen, das Tierwohl in der Schweizer Landwirtschaft stärken, im Einklang mit der Natur arbeiten und Produkte herstellen, die Konsumentinnen und Konsumenten satt und zufrieden machen. Selbstverständlich ist es schwierig, all die verschiedenen Ziele unter einen Hut zu bringen und allen Ansprüchen gerecht zu werden. Aber wir müssen es immer wieder versuchen und Schritt für Schritt nach vorne gehen. Der Handlungsbedarf ist nämlich ohne Zweifel da: Beim Insektensterben, beim Trinkwasser, in den Absatzmärkten im In- und Ausland.

Zweitens macht uns der Bund mit der AP 22+ ein Angebot für die selbstbestimmtere Entwicklung unserer Höfe – und diese Dynamik brauchen wir jetzt; diese Dynamik wird in den Modellen immer unterschätzt. Wir wollen Lebensmittel produzieren, die am Markt erfolgreich sind, Umwelt und Tierwohl schützen und auf unseren Betrieben Wertschöpfung schaffen. Damit werden die Versorgung der Bevölkerung und die Einkommen der Landwirte viel besser gesichert, als es Modelle voraussagen können.

Drittens ist die AP 22+ zusammen mit dem Absenkpfad Pestizide die glaubwürdige Antwort auf die Pestizidverbots- und auf die Trinkwasser-Initiative. Der Bund unterstützt uns dabei auf unserem Weg zu einer auf die Markt- und Konsumentenbedürfnisse ausgerichteten Landwirtschaft.

Mit den Produktionssystembeiträgen wird der gezielte Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, die Reduktion von Ammoniakemissionen und die Verbesserung der Tiergesundheit unterstützt. Mit der AP 22+ können wir Leistungen erbringen, für die es bisher keinen Markt gegeben hat. Davon profitieren die Tiere, die Umwelt, der Handel, die Konsumentinnen und Konsumenten und nicht zuletzt die Landwirtinnen und Landwirte.

Mit der Rückweisung würde diese wichtige Antwort fehlen. Die Verwaltung müsste wieder von vorne anfangen und eine neue Botschaft schreiben – und wir wissen heute nicht, ob die überarbeitete Botschaft dann so viel besser ausfallen wird. Die Rückweisung an den Bundesrat ist hoch riskant und würde uns einmal mehr von der Politik abhängig machen, statt uns in der Entwicklung unserer Höfe zu unterstützen. Ausserdem sind Änderungen im normalen politischen Prozess möglich. Wir wollen vorwärts gehen und die AP 22+ in die Hand nehmen; jetzt, nicht erst in zwei oder vier Jahren.