Im Fokus des Verfahrens stehen laut Mitteilung der Weko mutmasslich wettbewerbsbeschränkende Massnahmen gegenüber Lieferanten von Gütern des täglichen Bedarfs.

Gebühren an Markant gehen in den Handel

Verschiedene Gross- und Einzelhändler wickeln ihren Zahlungsverkehr über Markant ab. Laut Weko vereinbarten Markant und mehrere angeschlossene Gross- und Einzelhändler mutmasslich gemeinsam Massnahmen, um die Lieferanten dazu anzuhalten, das Inkasso über Markant abzuwickeln. Die vermuteten Massnahmen umfassen gemäss Weko insbesondere die Androhung von kollektiven Auslistungen von Gütern des täglichen Bedarfs. Die von den Lieferanten an Markant zu entrichtenden Gebühren würden angeblich teilweise an den Gross- und Einzelhandel ausbezahlt, heisst es weiter. Die Weko prüft nun, ob unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.

Bäuerliche IG gegründet

Auch landwirtschaftliche Lieferanten hatten sich zuletzt gegen die Gebühren durch Markant zur Wehr gesetzt. So wurde eine bäuerliche IG gegründet, die sich gegen die Übertragung der Fakturierungskosten einsetzt.