In den letzten Tagen wurden auf Feldern in der Region Wisen SO und Zeglingen BL Fahrspuren festgestellt, wie 20 Minuten berichtet. Um einen Unfall scheint es sich nich zu handeln, denn offensichtlich hat der oder die Autolenker(in) mehrere Runden auf dem verschneiten Acker gedreht. Laut Angaben der Kantonspolizei Basellandschaft dürfte es ein SUV oder zumindest ein Personenwagen mit Allradantrieb gewesen sein. 

Der Sachschaden sei «erheblich». Der betroffene Bauer schildert gegenüber TeleM1, der Samen seines Winterweizen sei freigelegt und er wisse nicht, ob auf der Fläche noch etwas wachsen würde.

Noch keine Angaben zu möglichen Sanktionen

Auf Anfrage der BauernZeitung schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland, man habe noch keine Anzeige zu diesem Fall erhalten und habe daher noch keine detaillierten Angaben zu Sachverhalt und Tatperson. Somit könne man noch nichts zu möglicherweise erfüllten Strafbeständen und eventuellen Sanktionen sagen.  

Dasselbe gilt auch für die Frage nach Schadenersatz für den betroffenen Landwirt. «Grundsätzlich kann im Rahmen eines Strafverfahrens gegenüber der angeschuldigten Person ein Schadenersatz geltend gemacht werden, für den Schaden, der aufgrund der Straftat entstanden ist (Art. 119 Abs. 2 lit. b StPO)», so die Staatsanwaltschaft. Dazu muss der oder die Täterin aber erst gefunden werden.

Sofort die Polizei informieren

Wer auf seinem Feld einen Schaden entdeckt, der wohl durch einen Autofahrer auf Offroad-Tour entstanden ist, soll sich umgehend bei der Polizei melden, heisst es bei der Kantonspolizei Baselland. Das heisst: Entweder die Notrufnummer 112 wählen oder den nächstgelegenen Polizeiposten kontaktieren. Anschliessend werde eine entsprechende Anzeige aufgenommen. Weitere Informationen zum richtigen Vorgehen bei einem Landschaden durch Dritte erklärt Martin Goldenberger von Agriexpert im Interview. 

Aktuell läuft die Suche nach der Täterschaft im Fall des Feldschadens in Zeglingen. Die Polizei hat einen Zeugenaufruf publiziert und appelliert an die Zivilcourage des oder der Autofahrer(in). Er oder sie solle sich zwecks Schadenregelung melden.