2023 zeigte sich der Herbst von seiner regnerischen Seite. Folglich war der Ackerboden stark durchnässt und für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht befahrbar, was die Gülleausbringung erschwerte. Eine leichte Entspannung gab es in der Weihnachtswoche, aber schon in der ersten Neujahrswoche fiel wieder einiges an Regen, sodass die Gefahr von übervollen Güllelagern zurzeit immer grösser wird.

Warten auf Güllefenster

Die Güllelagervolumen sind eigentlich so berechnet und grösstenteils auch gebaut, dass grundsätzlich vier Monate Vegetationspause überbrückt werden können. Auch haben viele Landwirte grössere Investitionen in die Erneuerung von Ökonomiegebäuden getätigt und dabei die Güllelagerkapazitäten erhöht.

Für den Zürcher Bauernverband (ZBV) war aufgrund der Witterungsverhältnisse und deren Aussichten aber klar, dass vielerorts die Lagerkapazitäten für Gülle nicht bis zum Vegetationsbeginn reichen würden. Die Wetterprognosen zeigen zudem, dass weiterhin regelmässig mit Niederschlägen zu rechnen ist. Ohne Güllefenster in Sicht können die Kapazitäten knapp werden. Es sei also noch nicht mit einer Entspannung der gegenwärtig angespannten Situation zu rechnen, schreibt der ZBV im letzten «Zürcher Bauer».

Börse soll entschärfen

AboAn einer Börse im Kanton Luzern werden ab dem neuen Jahr Lagerräume für Gülle gesucht und angeboten. HofdüngerLuzerner Bauern vermitteln Lagerkapazitäten für GülleMontag, 1. Januar 2024 Ist die Güllegrube bald voll und kein Güllewetter in Sicht, führt kein Weg daran vorbei, irgendwo eine Güllegrube mit freiem Platz zu suchen. Manchmal ist das in der Nachbarschaft möglich, oft muss man auf grössere Distanzen suchen. Um der angespannten Situation entgegenzuwirken, hat der ZBV eine Güllenlagerbörse eingerichtet. Das Angebot gilt für alle Landwirte aus dem Kanton Zürich und den grenznahen Gebieten. Per sofort lassen sich über die Homepage des Zürcher Bauernverbands Lagerraumangebot und -nachfragen koordinieren. Dafür hat der ZBV auf seiner Website zwei Formulare aufgeschaltet. Eines für Anbieter und eines für Landwirte, die auf der Suche nach Güllelagerkapazitäten sind.

Vegetationsruhe beachten

Das Ausbringen von Mist und Gülle ist im Winter streng reglementiert. Merkblätter, worauf zu achten ist, finden sich auf der Strickhof-Website, zudem auch auf der Website des St. Galler Landwirtschaftsamts- beziehungsweise des Thurgauer Umweltamts sowie auch in allen übrigen Kantonen. Sie machen auf die gute landwirtschaftliche Praxis beim Ausbringen von Gülle und Mist im Winter aufmerksam. Das Ziel ist einerseits, Gewässer- und andere Umweltbelastungen zu vermeiden und andererseits für eine möglichst sinnvolle und effiziente Nutzung der auf dem Landwirtschaftsbetrieb vorhandenen Nährstoffe unter den besonderen Umständen zu sorgen.

Grundsätzlich darf während der Vegetationsruhe kein stickstoffhaltiger Dünger ausgebracht werden. Die Pflanzen nehmen den Stickstoff sowieso nicht auf. Das Ausbringen von Gülle, Mist und Kompost ist im Winter nur in Ausnahmesituationen und nur unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt. Dünger dürfen auf keinen Fall abgeschwemmt oder ausgewaschen werden.

Beginn der Vegetationsruhe ist, wenn der fünfte aufeinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von unter 5°C aufweist. Die Vegetationsruhe ist unterbrochen, wenn während mindestens sieben aufeinander folgenden Tagen die Tagesmitteltemperatur über 5° C steigt (Regelung für den Kanton Zürich).

Risiken und Bussen

Güllelagerkapazitäten ausserhalb des eigenen Betriebs zu finden, kostet Zeit und Geld. Das steht aber in keinem Verhältnis zum Risiko, welches Landwirte eingehen, wenn sie Gülle während der Vegetationsruhe ausbringen.

Wer trotz untersagtem Einsatz Gülle, Mist oder Kompost ausbringt, muss mit einer polizeilichen Anzeige und möglichen Bestrafung wegen Vergehen gegen das Umweltschutzgesetz, allenfalls wegen Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz oder das Strafgesetzbuch rechnen. Es drohen Freiheits- oder Geldstrafen. Ausserdem können solche Verfahren verwaltungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben und damit im Einzelfall die Kürzung von Direktzahlungen auslösen.


Wie voll sind die Güllelager in den Kantonen St. Gallen Thurgau und Schaffhausen?

[IMG 2] Peter Nüesch, Präsident St. Galler Bauernverband: «Die Güllelager sind voller als in früheren Jahren. Bei vollen Güllelagern organisieren sich die Landwirte in der Region selbst untereinander. Wer noch Kapazität hat, Gülle aufzunehmen, hilft den anderen aus. So kann man übervolle Güllelager  vermeiden. Es stehen auch einige leere Güllekästen von Landwirten zur Verfügung, die die Tierhaltung aufgeben haben. Als Bauernverband haben wir jedoch keine Übersicht über ungenutzte Güllekästen.»

Jürg Fatzer, Verband Thurgauer Landwirtschaft: «Ich denke die Güllelagerkapazität im Thurgau mit dazu gemieteten Güllelagerkapazitäten ist im Thurgau ausreichend. Jedenfalls habe ich sehr wenige Telefonat in dieser Hinsicht. Selbstverständlich wird ein Ausbringen direkt aufs Feld, sofern möglich, immer vorgezogen. Eine Güllelagerbörse im Thurgau ist nicht vorgesehen. Verschiedene Lohnunternehmer haben sich dieser Sache angenommen und können aushelfen.» [IMG 3]

[IMG 4] Christoph Graf, Präsident Schaffhauser Bauernverband: «Es kann eng werden, vor allem für Betriebe mit älteren Ställen und eher kleineren Güllelöchern. Ich habe auch so einen Stall und muss, wie viele meiner Kollegen, Güllelager zumieten. Doch da einige Betriebe die Tierhaltung aufgeben haben, lässt sich gesetzlich konformer Güllelagerraum ohne Weiteres finden. Jene, die in den letzten paar Jahren in die Milchviehhaltung investiert haben, verfügen über genügend grosse Güllelöcher.»