Nebst toten Tieren ziehen Rissereignisse eine Menge Arbeit nach sich, welche die betroffenen Betriebe oftmals an ihre Grenzen bringen. So können Wolfswehren unter anderem bei der Wiederinstandsetzung von Zäunen, beim Schutz der Herde oder beim Vergrämen von Wölfen behilflich sein.
Koordiniert werden die Einsätze vom BBV. Miteinbezogen ist auch die regionale Wildhut. Zudem stellt das kantonale Amt für Jagd und Fischerei (AJF) nach Bedarf Material, z. B. zur Vergrämung, sowie Wärmebildkameras zur Verfügung.
Einer Wolfswehr können nebst Landwirten etwa auch Gemeindearbeiter, Parkarbeiter oder Jäger angehören.