Im Moment umsorgen Amsel, Fink, Rotkehlchen und Co ihre zweite Brut. Nach dem Ausbrüten folgt mit der Aufzucht der Jungvögel eine intensive Zeit für die gefiederten Eltern. Dabei sollten sie nicht gestört werden. Tatsächlich ist dies auch gesetzlich verboten, wie Birdlife Schweiz in einer Mitteilung schreibt.

Womöglich nicht jetzt

Trotz dieses heiklen Timings rufen gemäss Birdlife gerade jetzt Gemeinden in diversen Zeitungen dazu auf, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Aber im Sinne des Vogelschutzes (und des Gesetzes) sollte darauf im Moment wo immer möglich verzichtet werden: denn so können Nester entweder direkt zerstört oder ihrer Deckung beraubt und Räubern schutzlos ausgeliefert werden.

Minimaler Rückschnitt 

Falls Zweige auf Trottoirs oder Strassen hinaus ragen, könne man einen minimalen Rückschnitt machen, so die Vogelschützer. Im grossen Stil stutzen sollte man Sträucher und Hecken ab Oktober bis Anfang März.

Ein Merkblatt der Agridea zum Anlegen und Pflegen von Hecken kann kostenlos online heruntergeladen werden.