Der Vorstand wird an der GV vom 10. März 2023 über eine Änderung bei der Aufnahme von OB-Stieren aus einem anderen Herdebuch, also OB-Stieren aus Milchviehbetrieben, informieren. Nur mit Nachzuchtresultat Aktuell muss ein OB-Zuchtstier aus einem Milchbetrieb folgende Bedingungen erfüllen, damit er ins Fleischrinder-Herdebuch von Mutterkuh Schweiz aufgenommen wird und mit dem FLHB-Label beworben werden darf: Der…

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