Um die Arbeitnehmenden in Innenräumen zu schützen, gilt überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Bei der Milchkontrolle müssen daher ab sofort nicht nur die Milchkontrolleure, sondern alle teilnehmenden Personen eine Maske tragen, schreibt Swissherdbook in einer Mitteilung. Somit gilt die Maskenpflicht auch für die Züchter.

Wenn die Sicherheit bei der Milchkontrolle für eine besonders gefährdete Person nicht gewährleistet ist, soll der Milchkontrolleur mit der Zuchtorganisation Kontakt aufnehmen, heisst es weiter. [IMG 2][IMG 2]