Um die Arbeitnehmenden in Innenräumen zu schützen, gilt überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Bei der Milchkontrolle müssen daher ab sofort nicht nur die Milchkontrolleure, sondern alle teilnehmenden Personen eine Maske tragen, schreibt Swissherdbook in einer Mitteilung. Somit gilt die Maskenpflicht auch für die Züchter.
Wenn die Sicherheit bei der Milchkontrolle für eine besonders gefährdete Person nicht gewährleistet ist, soll der Milchkontrolleur mit der Zuchtorganisation Kontakt aufnehmen, heisst es weiter. 
Das vollständige Schutzkonzept für die Milchkontrolle. (Bild Swissherdbook)
Schutzkonzept fürs Milchwägen aber nicht mehr für Landwirtschaftsbetriebe
05.11.2020
Landwirtschaftsbetriebe brauchen neu keine Schutzkonzepte mehr, da sie nicht zum öffentlich zugänglichen Raum zählen. Für Hofläden, Besenbeizen und Ähnliches braucht es aber weiterhin eines. Auch fürs Milchwägen liegt eines vor.
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Die Zuchtverbände Swissherdbook, Holstein Switzerland und Braunvieh Schweiz haben das Schutzkonzept für die Durchführung der Milchkontrollen unter Covid-19 überarbeitet. Dieses sei für alle Milchkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie für alle anderen an der Milchkontrolle beteiligten Personen zu befolgen und müsse bei der Durchführung der Milchkontrolle auf den Betrieben eingehalten ...