Für die besten Landwirtschaftsflächen gelten in der Schweiz spezielle Schutzbestimmungen. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) hat zum Ziel, mindestens 438 460 ha davon zu erhalten. Jeder Kanton hat ein Kontingent an FFF zu sichern. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes führt allerdings dazu, dass die FFF zunehmend unter Druck geraten. Es gibt Kantone, die ihr Kontingent nur noch knapp erfüllen können. Ende April endete die Anhörung zum überarbeiteten Sachplan FFF. Er enthält einen Vorschlag, der diesen Kantonen zupass kommen könnte.

Handel zwischen Kantonen

Darin steht: «Kantone dürfen mit ihren kantonalen FFF-Kontingenten handeln, wenn ihre FFF-Inventare auf einer verlässlichen Datengrundlage beruhen. Der Handel muss über die Richtplanung geregelt werden und ist vom Bund zu genehmigen. Die am Handel beteiligten Kantone müssen den Nachweis erbringen, dass sie gemeinsam die Summe ihrer kantonalen Kontingente einhalten.»

In trockenen Tücher ist dieser Vorschlag aber noch nicht. Beim Amt für Raumentwicklung (ARE) weist man auf Anfrage darauf hin, dass der überarbeitete Sachplan FFF vom Bundesrat voraussichtlich im ersten Semester 2020 in Kraft gesetzt werde. Ob die Handelsmöglichkeit für die Kantone überhaupt noch Bestandteil sein werde, sei noch nicht klar. Es stehe noch eine Ämterkonsultation an. Die Kantone müssten ferner die Vereinbarkeit mit den Richtplänen noch einmal überprüfen.

 

Raumplanung in Zahlen

82 200 ha beträgt das Kontingent an FFF, das der Kanton Bern erfüllen muss (Es ist das Grösste)

200 ha sind es beim Kanton Glarus mit dem kleinsten Kontingent

1075 ha mehr FFF als das Kontingent und damit

43% Spielraum hat der Kanton Schwyz

−7 Hektaren sind es im Kanton Wallis und somit liegt der Spielraum der Walliser um

−0,10% im Minus

445 000 ha FFF gab es in der Schweiz 2017

438 460 beträgt der FFF-Mindestumfang

 

«Ein allfälliger Handel wäre ohnehin nur für Kantone mit Bodendaten von guter Qualität möglich», erklärt Olivia Grimm von der Sektion Siedlung und Landschaft des ARE. Die Bodendaten müssten im Massstab 1:5000 oder grösser vorliegen, im Feld verifiziert sein und bezüglich Kartierung einen gewissen Standard erfüllen. Aktuell wären es laut Grimm nur rund fünf Kantone, welche die Voraussetzungen überhaupt schon erfüllen würden.

Rotes Tuch für Landwirtschaft

In der Expertengruppe, die Empfehlungen zur Stärkung und Überarbeitung des Sachplans erarbeitet, sowie in der Anhörung war der mögliche Handel über Kantonsgrenzen hinweg umstritten. «Wir lehnen einen möglichen Handel mit FFF-Kontingenten zwischen den Kantonen ganz klar ab», sagt Beat Röösli vom Schweizer Bauernverband, der in der Expertengruppe dabei war. Der SBV befürchte, dass der Schutz der FFF mit dieser Flexibilisierung des Sachplans unterwandert werden könnte. Trotz der Revision des Raumplanungsgesetzes von 2013 gehe weiterhin fast ein Quadratmeter Kulturland pro Sekunde verloren, hielt der SBV in seiner Stellungnahme fest. Die besten Böden befänden sich im Talgebiet und seien dabei am meisten unter Druck. Der Sachplan FFF sei für den langfristigen Erhalt dieser Böden von zentraler Bedeutung, insbesondere indem er klare quantitative Vorgaben macht.

Ob der Handel zwischen den Kantonen die Anhörung überleben wird und für die Landwirtschaft zu einem Kuhhandel werden könnte, wird sich Anfang Jahr zeigen. Einfluss über das Parlament zu nehmen, wäre für die Landwirtschaftsvertreter nicht mehr möglich. Einmal vom Bundesrat in Kraft gesetzt, gilt der Sachplan.