Die Maisernte hat dieses Jahr überdurchschnittlich früh begonnen. Die lange Trocken- und Hitzeperiode im Sommer führte dazu, dass der Mais zügig abgereift ist. Maisfelder, die vor dem 30. August geerntet wurden und bei denen keine Winterkultur folgt, muss gemäss Bodenschutzgesetz eine Zwischenkultur zur Begrünung angelegt werden.

Der Rapserdfloh hält sich noch zurück

Die meisten Rapssaaten sind im Boden. Früh gesäte Felder sind zum Teil bereits im 4-Blattstadium. Die Rapserdflohsituation ist je nach Region entspannt. Frassschäden (Schabstellen) sind an den Blättern ersichtlich. Diese Schäden kann der Raps mitunter aber gut kompensieren. Erst die Larven, die sich in die Blattstiele bohren, verursachen den Hauptschaden. Wird der Vegetationsknoten zerstört und dringt Wasser in die Larvengänge ein, können erhebliche Auswinterungsschäden entstehen.

Ob eine Bekämpfung notwendig ist, muss auf dem entsprechenden Feld beurteilt werden. Die Schadschwelle und das Entwicklungsstadium sind dafür massgebend. Sind die Rapspflanzen im Keimblattstadium, liegt die Schadschwelle bei 50% der Pflanzen mit Frassstellen. Im späteren Stadium (5-6 Blatt) ist die Schadschwelle erst erreicht, wenn 80% der Pflanzen Frassstellen aufweisen, oder über 100 Erdflöhe innert drei Wochen in der Gelbschale gefangen werden. Späte Behandlungen können sehr wirkungsvoll ein, da zu diesem Zeitpunkt möglichst viele Käfer und Larven erwischt werden.

Die Bekämpfung erfolgt mit Pyrethroiden. Diese Mittel sind allesamt sonderbewilligungspflichtig und sollten nur bei Temperaturen von 10-15°C eingesetzt werden, um eine vollumfängliche Wirkung zu erreichen. Beim Einsatz dieser Mittel muss auf die Abstandauflage zu Oberflächengewässern geachtet werden. Diese betragen je nach Mittel zwischen 20-100m. Mit geeigneten Massnahmen wie Antidriftdüsen und der Druckeinstellung, können diese Abstände bis auf 6m (ÖLN) reduziert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gemüsebau» von Agridea. 

Verzwergung als Risiko

Gerste sollte nicht zu früh gesät werden denn Saatzeitpunkte vor Ende September erhöhen das Risiko von Gelbverzwergung. Das Virus gelangt mit Blattläusen zur Gerste. Entwickeln sich die Pflanzen im Herbst dann zügig, trifft das empfindliche Jugendstadium mit dem Blattlausflug zusammen und innerhalb von 10 bis 20 Tagen können erste Vergilbungen an den Blättern auftreten. Im Frühjahr bleiben die infizierten Pflanzen in ihrer Entwicklung zurück. Oft treten solche Vergilbungen auch nesterweise auf. Im Frühjahr bleiben dann ganze Bereiche von Feldern in der Entwicklung zurück.

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Bis zur nötigen Vegetationsruhe braucht die Gerste rund 45 bis 55 Wachstumstage. Zu frühe Saaten, bestocken länger und werden dichter. Dies begünstigt bereits im Herbst den Krankheitsdruck und die Auswinterungsschäden.

Mit mehr Pflanzen pro Fläche kompensieren

Idealerweise werden 6-zeilige Sorten mit einer Saatdichte von 250 Körner pro Quadratmeter gesät. 2-zeilige Sorten liegen leicht höher, mit einer Saatdichte von 275 Körner pro Quadratmeter. Werden die Saattermine nach vorne oder hinten geschoben, sollte auch die Saatdichte entsprechend angepasst werden. Verzögert sich die Saat, müsste die Saatdichte entsprechend erhöht werden, damit die kürzere Bestockungszeit mit mehr Pflanzen pro Fläche kompensiert werden kann.

Paralell zur Erntezeit laufen momentan die kantonalen Herbsterhebungen. Mit dem Verordnungspaket wurden neue PSM- und Düngemittel-Reduktionsprogramme lanciert. Die Programme sind komplex. Die jeweiligen Beratungsdienste der Kantone können bei der individuellen Beurteilung Unterstützung bieten.