Auf Antrag vom Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der letzten Zeit verschiedene Notfallzulassungen verfügt, informiert die Agroscope in ihrer Gemüsebau-Info.

Folgende gelten:

  • Einfuhr von gebeiztem Nüsslisalat-Saatgut: Mit Strepto­myces griseoviridis Stamm K61 (Lalstop K61 WP) gebeiztes Saatgut gegen Keimlingskrankheiten.
  • Einfuhr von gebeiztem Chicorée-Saatgut: Mit Teflu­thrin-gebeiztes Saatgut mit Teil­wirkung gegen Drahtwürmer und Engerlinge.
  • Bekämpfung der Tomatenminiermotte: Einsatz von Isonet T gegen die Tomatenminiermotte bei Tomaten im Gewächshaus.

Notfallzulassungen für Fungizide derzeit in Bearbeitung

Weitere Anträge für Notfallzulassungen des VSGP im Bereich Fungizide sind zurzeit noch in Bearbeitung beim BLV. Über die definitiven Entscheide wird die Agroscope in einer den nächsten Ausgaben der Gemüsebau-Info informieren.

Cymoxanil WG für weitere Kulturen zugelassen

Zudem ist das Produkt Cymoxanil WG (W-6693) nun bei folgenden Indikationen ohne Tankmischung zugelassen:

  • Kopfsalate – Falscher Mehltau
  • Spargel – Blattschwärze
  • Tomaten – Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
  • Zwiebeln – Falscher Mehltau.