Wer auf Bio umstellen will, sollte sich bei den folgenden drei Stellen anmelden:

Kanton: Dem Kanton müssen bis zum 31. August die direktzahlungsrelevanten Änderungen für das Folgejahr gemeldet werden (Biolandbau statt ÖLN, Tierkategorien, gegebenenfalls RAUS, BTS oder Programme der Extensivproduktion). Nachmeldungen sind bis etwa Mitte Oktober möglich. Falls der Kanton einverstanden ist, ist auch eine spätere Anmeldung möglich. Dies sollte aber möglichst vermieden werden.

BiolandbauBiolandbau – Gute Gründe für den EinstiegSamstag, 31. Juli 2021Kontrollfirma: Gleichzeitig müssen sich die Umsteller bei einer zugelassenen Kontrollstelle anmelden, damit ihre Produkte mit dem entsprechenden Status verkauft werden können. Die Zertifizierung ist zudem Voraussetzung für den Bezug der biospezifischen Direktzahlungen. Nachmeldungen sind bis Ende November möglich. Das Anmeldeformular kann bei der Kontrollfirma bezogen werden. 

Bio Suisse: Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich zudem bei Bio Suisse oder dem Demeterverband anmelden. Bei Bio Suisse sollte die Anmeldung bis Ende November erfolgen. Für andere Biolabels ist es sinnvoll, entsprechenden Stellen frühzeitig zu kontaktieren.

Adressen der Anmeldestellen

BioAktuell hat eine Liste der jeweiligen Verantwortlichen in den Kantonen sowie der Kontroll- und Zertifizierungsstellen zusammengestellt: hier.

Umstellungsware vermarkten

AboNeue Bildungs-Anforderungen für neue Bio-Betriebe: Fünf Kurstage während der Umstellung sind Pflicht.(Bild mh, LZ Liebegg)BioBioumsteller sollten vor der Umstellung den Absatz prüfenMittwoch, 30. September 2020 Sollen im ersten Umstellungsjahr Ernteprodukte aus überwinternden Kulturen als Umstellungsware vermarktet werden, muss der Betrieb vor dem Saattermin für die Umstellung angemeldet werden. Die entsprechenden Kulturen müssen ab Aussaat (mit Biosaatgut) biokonform angebaut werden. Futtermittel von Kulturen aus gebeiztem Saatgut, die vor der Umstellung angesät worden sind, gelten auch für die eigenen Tiere als nicht-biologisches Futter und müssen als solches vermarktet bzw. abgegeben werden.