Mit der neuen Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung nehme die Schweiz ihre Verantwortung als Gastland der Sekretariate der multilateralen Chemikalienübereinkommen und als Produktionsstandort multinationaler Hersteller von Pflanzenschutzmitteln (PSM) wahr, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Gerade in den letzten Jahren war der Handel mit PSM, die hierzulande wegen Risiken für die Gesundheit und/oder die Umwelt verboten sind heftig kritisiert worden (z. B. von Public Eye). 

Bescheidene Auswirkungen auf die betroffenen Firmen

Laut dem Bundesrat werden die neuen Regelungen nur einen geringen Einfluss auf die exportierenden Unternehmen haben. Das betroffene Exportvolumen sei «bescheiden». 

Hingegen könne man so einen Beitrag leisten zur Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den Importländern. 

 

Zwei Änderungen

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung wurde wie folgt angepasst:

  1. Für Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos gilt ab 2021 ein Ausfuhrverbot. Diese PSM sind in der Schweiz verboten und gelten als besonders problematisch. Ihre Verwendung könne in  Entwicklungs- und Schwellenländern Gesundheits- und Umweltschäden verursachen.
  2. Für rund 100 gesundheits- und umweltgefährdenden PSM, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, braucht es ebenfalls ab Januar 2021 eine Bewilligung für den Export. Diese wird vom Bundesamt für Umwelt erst dann erteilt, wenn das Importland ausdrücklich zugestimmt hat.