Rein finanziell ist eine Hecke bis zu 3840 Franken pro Hektare wert. Auf diese Zahl summieren sich die Beiträge für eine QII-Hecke (Fr. 2840.–, bei QI wären es Fr. 2160.–) und jene für Vernetzung (Fr. 1000.–). In den meisten Kantonen kommen noch Landschaftsqualitätsbeiträge dazu. Der ökologische Wert einer sinnvoll platzierten Hecke lässt sich schwerer bemessen, dafür aber gut illustrieren: Zu ihren Bewohnern zählen je nach angesiedelten Pflanzenarten die Gartengrasmücke, Zitronenfalter, Heuschrecken, Wildbienen oder Zauneidechsen, wobei Letztere besonders die Ergänzung mit einem Ast- oder Steinhaufen zum Sonnen schätzen. Die Voraussetzung – sowohl für diesen Artenreichtum als auch die Förderbeiträge – ist die korrekte Pflege der Hecke.
Acht Grundsätze
Dabei gebe es keine allgemeingültige Methode, sagt Thomas Mathis von der Abteilung Naturförderung des Kantons Bern: «Die optimale Heckenpflege richtet sich nach dem angestrebten Heckentyp und den Pflegeansprüchen der enthaltenen Baum- und Straucharten.» Sich selbst überlassen, kann eine Hecke aber hohl werden und schliesslich überaltert in sich zusammenbrechen. Ein Merkblatt des Berner Naturschutzes nennt folgende Pflegegrundsätze:
Zeitpunkt: Nur während der Vegetationsruhe (November bis März).
Schnitt: Primär mit Heckenschere, Gertel und Fuchsschwanz, allenfalls Motorsäge. Bei selektivem und sachgemässem Einsatz ist auch eine maschinelle Heckenpflege durchführbar.
Abschnittweise: Nicht alles gleichzeitig auf den Stock setzen, immer unberührte Bereiche als Rückzugsraum stehen lassen. Gemäss Direktzahlungsverordnung dürfen Hecken in einem Jahr maximal auf einem Drittel ihrer Fläche gepflegt werden.
Vielfalt: Durch selektive Pflege der Gehölze zu gewährleisten. Zum Beisliel schnellwüchsige Arten wie etwa Hasel öfter schneiden, generell Dornsträucher fördern. Die Haselstöcke möglichst tief über dem Boden zurückschneiden, um die Zahl der schlafenden Augen stark zu reduzieren, damit im Frühling weniger Triebe gebildet werden (das Aufschichten von Asthaufen auf den Stöcken reduziert das Ausschlagen zusätzlich).
Struktur: Hecke sollte am Rand eine niedere, dichte Strauchschicht und einen Krautsaum (vorgeschriebene Breite beidseits mindestens 3–6 m) haben. Einbuchtungen, Verzweigungen oder vorspringende Büsche wirken bereichernd.
Ergänzung: Kleinstrukturen wie Ast- oder Steinhaufen, Totholz, modernde Baumstämme.
Einzelbäume: Alte, höhlenreiche Bäume (z. B. Eichen, Linden) und gut ausgebildete, kleinkronige (z. B. Feldahorn, Vogelbeere) stehen lassen.
Schnittgut: Am Rand oder in der Hecke aufschichten, wenn es nicht als Brennholz oder Hackschnitzel verwendet wird.
Häufiger als vorgeschrieben
Die Direktzahlungsverordnung schreibt eine angemessene Heckenpflege mindestens alle acht Jahre vor. Vor allem Niederhecken (aus kleineren Sträuchern, zwei bis drei Meter hoch) brauchen aber häufiger einen Schnitt. «Im Feld kommen oft Mischformen vor», gibt Thomas Mathis zu bedenken. Wiederum bleibt nichts anderes, als sich an den Bedürfnissen der einzelnen Baum- und Straucharten in der Hecke zu orientieren.
Passender Krautsaum
Um als QII zu gelten, darf eine Hecke nur einheimische Arten enthalten, pro 10 Laufmeter mindestens fünf verschiedene Bäume und Sträucher. In der Strauchschicht sind pro 30 Meter mindestens 20 Prozent Dornsträucher vorgeschrieben oder ein landschaftstypischer Baum (Umfang auf 1,5 m mindestens 170 cm). Zu beachten sind ausserdem Unterschiede in den Regeln zur Bewirtschaftung des Krautsaums der Hecke je nach Qualitätsstufe. «Düngemittel und chemische Pflanzenschutzmittel dürfen generell im Krautsaum nicht verwendet werden, um die natürliche Balance nicht zu stören», ergänzt Mathis. Beim Krautsaum sind pro Jahr maximal zwei Schnitte erlaubt, im Talgebiet frühestens ab dem 15. Juni (BZ I, II: 1. Juli; BZ III, IV: 15. Juli). Das Schnittgut ist abzuführen, Problempflanzen und Neophyten zu bekämpfen. Bei angrenzender Weide ist ab den genannten Zeitpunkten auch das Beweiden erlaubt.
Wer sich das Anlegen einer neuen Hecke überlegt, sollte den Standort sorgfältig wählen. Empfohlen werden Flächen mit tieferer Produktivität, wobei ökologisch wertvolle Magerwiesen und Böschungen gemieden werden sollten. Für offene Acker- und Grünlandlandschaften, in denen Feldlerchen nisten, eignen sich lediglich Nieder-, aber keine Hoch- oder Baumhecken.