Heute ist Glyphosat nach Angaben des Ausschusses für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (RAC) als schwer schädlich für die Augen und langanhaltend giftig für Gewässerorganismen eingestuft. Daran sollte sich auch nichts ändern, teilt der Ausschuss nach dem Studium einer «grossen Menge wissenschaftlicher Daten und vielen Hundert Kommentaren während der Konsultation» mit.

Es fehlt an Beweisen

Demnach gebe es nicht genügend wissenschaftliche Beweise dafür, dass Glyphosat toxisch für ein bestimmtes Organ, krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend ist. Die heutige Klassifikation sei daher beizubehalten. Der Entscheid der RAC stimmt mit den Vorschlägen aus vier EU-Mitgliedstaaten (Schweden, Frankreich, Ungarn und den Niederlanden) überein, die derzeit Glyphosat überprüfen.

EFSA entscheidet im Juli 2023

Das Gutachten des Ausschusses wird Mitte August an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Diese Behörde werde ihrerseits eine Risikoanalyse für Glyphosat vornehmen und voraussichtlich im Juli 2023 veröffentlichen.

Weitere Zulassung noch unklar

Damit ist der Prozess aber noch nicht abgeschlossen: Die EU-Kommission analysiert in der Folge die EFSA-Entscheidung und die Beurteilungen aus Schweden, Frankreich, Ungarn sowie den Niederlanden, um dann einen Bericht zu schreiben. Anschließend wird die Kommission den Mitgliedstaaten einen Bericht über die Verlängerung der Zulassung und einen Verordnungsentwurf vorlegen, in dem sie entscheidet, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden kann oder nicht.