Mais auf Mais ist für die kommende Saison in Teilen der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Baselland, Baselstadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Tessin, Waadt, Zug und Zürich verboten. Dabei gelten gemäss Mitteilung von Agroscope. die von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten abgegrenzten Gebiete (siehe Karte).  

Umkreis von 10 Kilometern

Dass sich der westliche Maiswurzelbohrer in der Schweiz nicht etablieren konnte, ist der hier praktizierten Fruchtfolge zu verdanken. Seit 2003 wird die Population des als Quarantäneorganismus geltenden Käfers mittels Pheromonfallen überwacht. Nach einem Fang wird der Anbau von Mais auf Mais in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Fundort untersagt (abgegrenztes Gebiet).

Meldepflichtiger Schädling

In seinem Herkunftsland Nordamerika ist Diabrotica virgifera virgifera der bedeutendste Maisschädling. Ein Befallsverdacht in der Schweiz muss dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Als typische Anzeichen für einen Befall gelten Bohrlöcher in den Wurzeln, die von den Larven verursacht werden.

Weitere Informationen zum westlichen Maiswurzelbohrer finden Sie hier.