Der Bund will bodenschonende Verfahren mit möglichst geringer Bearbeitungsintensität fördern und dazu den Produktionsystembeitrag (PSB) «Schonende Bodenbearbeitung» eingeführt. Die Voraussetzungen umfassen Vorgaben zur Technik, aber auch eine Mindestfläche: Mindestens 60 Prozent der offenen Ackerfläche eines Betriebs müssen pfluglos bewirtschaftet werden.
Agridea hat dazu ein Berechnungstool erstellt, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
Was heisst «pfluglos»?
Gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) wird der Beitrag für schonende Bodenbearbeitung ausbezahlt, wenn entweder Direktsaat (höchsten 25 Prozent der Bodenoberfläche während der Saat bewegt), Streifen(fräs)saat (maximal 50 Prozent der Oberfläche vor oder während der Saat bewegt) oder Mulchsaat zum Einsatz kommt.
Bei letzterem Verfahren ist der Pflug bis auf eine Tiefe von höchstens 10 Zentimeter allerdings für die Saatbettbereitung erlaubt, um Unkraut zu bekämpfen. Voraussetzung dafür ist der Verzicht auf Herbizide ab Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zum Ernten der angemeldeten Kultur.
Höchstmenge für Glyphosat
Wird Glyphosat eingesetzt, so darf die Menge von 1,5 kg Wirkstoff pro Hektare nicht überschritten werden. Keine Beiträge für schonende Bodenbearbeitung gibt es für Kunstwiesen in Mulchsaat, Zwischenkulturen sowie Weizen oder Triticale nach Mais.