Aktuell steht bei einigen Betrieben die Weizensaat an. Für den Getreideanbau ist in der Regel keine Grunddüngung zur Saat nötig. Diese wird durch regelmässige Hofdüngergaben während der Fruchtfolge sichergestellt. Versuche zeigten, dass Stickstoffgaben im Herbst zu Getreide negative Folgen haben können wie geringeren Ertrag und Qualitätseinbussen.

Düngergaben im Herbst

Bei den Grünlandflächen präsentiert sich die Situation weniger klar. Generell herrscht die Meinung vor, dass Güllegaben auf Grünland im Frühling eine bessere Wirkung auf den Ertrag zeigen. Jedoch ist die Datenlage hierfür widersprüchlich. Bei Gaben im Frühling kann man aber davon ausgehen, dass diese besser auf den Bedarf der Pflanzen abgestimmt sind, wenn der Vegetationsverlauf entsprechend berücksichtigt wird. Die Fachleute raten, die Güllegaben im Frühling denen im Herbst vorzuziehen. Falls im Spätherbst noch Lagerkapazitäten bei der Gülle für den Winter geschaffen werden müssen, eignen sich Natur- und etablierte Kunstwiesen für diesen Zweck.

Genügend früh planen

Bei den Güllegaben im Frühling zeigt sich jedoch ein anderes Problem. Die Gülle ist Ende Winter oft sehr dick und kann nicht optimal in den Boden einsickern. Um diesem Problem entgegenzuwirken, kann die Gülle von den Feststoffen separiert werden. Durch die Separierung bleibt die Gülle weniger an den Pflanzen kleben und sickert besser ein. Durch das Schleppschlauch-Obligatorium wird dieses Thema in Zukunft wohl an Bedeutung gewinnen. Bei der Gülle gilt jedenfalls, sich frühzeitig um genügend Lagerkapazitäten zu kümmern. Je nach Witterungsverlauf können auf dem einen oder anderen Betrieb Lagerengpässe entstehen. Aufgrund der starken Regenereignisse im letzten Winter wurden bei einigen Betrieben die Lagerkapazitäten knapp. Aus diesem Grund sollten vor Winterbeginn Möglichkeiten geprüft werden, um allfällige Engpässe zu vermeiden. Eine mögliche Massnahme ist das Mieten von zusätzlichem Lagervolumen bei anderen Betrieben.

Bei Mist präsentiert sich die Situation anders. Idealerweise wird der Mist gegen Ende der Winterperiode aufbereitet und als Reifekompost oder Rottemist so früh als möglich in den entsprechenden Kulturen eingesetzt. Mist wird auch vereinzelt bereits während des Winters auf gefrorenen Boden ausgebracht.

Bauer trägt Verantwortung

Grundsätzlich sind Stickstoffgaben während der Vegetationsruhe aber nicht erlaubt. Eine gute Übersicht über die Gesetzeslage bietet die Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) «Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft». Bei Mist besteht zudem die Möglichkeit, diesen an einem geeigneten Standort für maximal sechs Wochen zwischenzulagern (ausgenommen Geflügelmist). Der Mist muss hierfür wasserabweisend abgedeckt sein.

Beim Umgang mit Hofdüngern gilt es somit einige Punkte zu beachten. Es darf nicht vergessen werden, dass am Ende immer der Landwirt oder die Landwirtin die Verantwortung für den Düngeaustrag trägt und somit auch für eine allfällige Umweltbelastung haftbar gemacht werden kann.