Erscheinen plötzlich Soldaten auf dem Hof, heisst es als Landwirt: freundlich bleiben. Denn «die Grundbesitzer sind dazu verpflichtet, die Benützung ihres Landes zu militärischen Übungen zu gestatten», wie Armeesprecher Mathias Volken ausführt. «Die Rechtsgrundlage hierfür bildet der Artikel 134 des Militärgesetzes.» Dort wird nicht nur festgehalten, dass die Soldaten auf dem Land des Bauern Übungen abhalten dürfen.…

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