Die illegale Entsorgung des Molkewassers soll zwischen Mitte Juni 2020 und Anfang Mai 2021 stattgefunden haben. Wie das «St. Galler Tagblatt» heute Montag, 2. Oktober, berichtet, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Vize-Verwaltungsratspräsidenten Markus Züger erlassen, da dieser für die Infrastruktur des Unternehmens verantwortlich sei. Es wäre seine Aufgabe gewesen, die Bewilligung für die Einleitung der Flüssigkeit in die Kanalisation und die Thur zu besorgen, heisst es in der Anklageschrift.
Aufbereitetes Wasser, kein Molkewasser
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist von mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer die Rede. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 144'000 Franken, eine Busse von 10'000 Franken sowie eine Ersatzzahlung für die eingesparten Entsorgungskosten in der Höhe von 73'000 Franken.
Gegenüber Radio-SRF relativierte Christof Züger, Bruder von Markus Züger und CEO der Züger Frischkäse AG, am späteren Nachmittag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der Begriff Molkewasser sei falsch. Es habe sich um speziell aufbereitetes Wasser gehandelt, das für den Wiedergebrauch in der Produktion verwendet werde. «Wir reden da von 50 Liter Milch auf 100'000 Liter Wasser», so Christof Züger im Interview mit Radio-SRF1.
Warten auf die Bewilligung
Beim Umbau der Wasseraufbereitungsanlage sei eine Leitung falsch angeschlossen worden und dadurch sei dieses Wasser aus dem Betrieb direkt in die Thur geflossen. Weder Menschen, noch Tiere oder die Umwelt seien dabei zu Schaden gekommen. Dieser Prozess sei Gang und Gäbe, sagt Christof Züger. Man habe schon vor einiger Zeit ein entsprechendes Gesuch beim Kanton St. Gallen eingereicht für eine direkte Leitung von der Produktionsstätte in die Thur. Man habe bis jetzt einfach keine explizite Bewilligung dafür erhalten.
Die Züger Frischkäse AG hat gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben. Damit wird der Fall vor Gericht kommen. Für Markus Züger gilt die Unschuldsvermutung. Die Negativschlagzeile kommt für Christof Züger zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, auch wenn die Staatsanwaltschaft nur gegen Markus Züger einen Strafbefehl ausgestellt hat. Denn Christof Züger kandidiert für die Nationalratswahlen am 22. Oktober.
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