Über 120 Personen waren der Einladung der Junglandwirte Thurgau nach Weinfelden gefolgt. Roger Hess, Betreuer Firmenkunden bei der Thurgauer Kantonalbank (TKB), meinte gar, er habe wohl noch nie so viele Gäste in diesem Raum empfangen dürfen.
Zusammenarbeit mit Kantonalbanken und Lieferanten
Neu war für die meisten das Thema Investitionsgüterleasing. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) bietet dies schweizweit an und arbeitet mit verschiedenen Kantonalbanken und Lieferanten zusammen.
Ante Babic, Firmenkundenbetreuer ZKB, betonte: «Für bis zu 200'000 Franken Gesamtengagement brauchen wir keinen Buchhaltungsabschluss, um einen Leasingantrag zu bewilligen.» Voraussetzung sei, dass der Kunde zwei Jahre selbstständig erwerbend sei, einen Betrieb übernommen und weitergeführt habe sowie keine Einträge im Betreibungsregister habe. Dass das Thema Finanzierung sehr breit ist, zeigte auch das Referat von Roger Hess, Firmenkundenberater bei der TKB.
Es gibt Ausnahmen für Grundpfandrecht
Hess ging auf Finanzierungen, die über die Belastungsgrenze hinaus gehen, ein. Diese entspricht 135 Prozent des Ertragswerts. Kredite, die darüber hinaus gehen, seien eigentlich nicht mit einem Grundpfandrecht gesichert. Aber es gebe Ausnahmen wie Starthilfedarlehen, Investitionskredite oder Betriebshilfedarlehen sowie Finanzierungen, die mit einer Bürgschaft des thurgauischen landwirtschaftlichen Hypothekar-Bürgschaftsfonds sichergestellt werden. Wer einen Bürgschaftskredit beantragen möchte, muss dafür ein Gesuch beim Landwirtschaftsamt einreichen.
Esra Müdespacher, Geschäftsführer der Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (Glib), gab eine Übersicht über die Finanzhilfen. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach zinslosen Darlehen musste die Glib im Frühjahr eine Warteliste für neue Gesuche einführen. Jetzt eingereichte IK-Gesuche werden laut Müdespacher im Sommer 2026 durch den Glib-Verwaltungsrat bewilligt. Mit einer Auszahlung sei bis Ende 2026 zu rechnen.