Landschaftsqualitätsprojekt im Kanton Appenzell Innerrhoden wird bis 2025 verlängert

Die Innerrhoder Regierung spricht sich für eine Weiterführung des Landschaftsqualitätsprojekts aus. Ein entsprechendes Gesuch wurde beim Bund eingereicht.

Das Landschaftsqualitätsprojekt in Appenzell Innerrhoden wird weitergeführt. Dies hat die Standeskommission (Regierung) an ihrer Sitzung im Dezember beschlossen. Ende 2021 ist die erste Vertragsperiode des Projekts ausgelaufen und soll nun mit einer zweiten Vertragsperiode in den Jahren 2022 bis 2025 fortgesetzt werden.

Drei Viertel der Betriebe im Kanton machen mit

Ein von einem externen Fachbüro erstellter Schlussbericht zeigte, dass sich 79 Prozent der Sömmerungsbetriebe und 75 Prozent der direktzahlungsberechtigten Ganzjahresbetriebe im Kanton am Projekt beteiligt haben. Die Akzeptanz bei den Landwirtinnen und Landwirten für das Landschaftsqualitätsprojekt ist also gross.

Im Kanton St. Gallen haben sich innert drei Jahren flächendeckend 14 Projekte etabliert. (Bild BauZ)

SG: 9.8 Mio. Franken für Landschaftsqualität

2016 wurden im Kanton St. Gallen 9.8 Mio. Franken als Landschaftsqualitätsbeiträge ausbezahlt, so berichtet das St. Galler Tagblatt. Besonder im Werdenberg und Obertoggenburg beteiligen sich viele Bauernbetriebe an entsprechenden Projekten.
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In den acht Jahren der ersten Projektperiode wurden knapp 5,2 Millionen Franken an Direktzahlungen für Landschaftsqualitätsmassnahmen ausbezahlt. Die Kostenbeteiligung durch den Kanton betrug 650’000 Franken.

Erhalt von landschaftstypischen Elementen

Die Überprüfung der Erreichung der gesteckten Projektziele hat ein positives Ergebnis gebracht, bilanziert die Regierung. Die Evaluation des Projekts und eine Befragung von Landschaftsnutzenden im Kanton hätten gezeigt, dass das Landschaftsqualitätsprojekt zum Erhalt der Landschaft mit ihren typischen Elementen beigetragen hat.

Mit den in der ersten Projektperiode gewonnenen Erkenntnissen soll das Projekt optimiert in der zweiten Projektperiode für die Jahre 2022 bis 2025 weitergeführt werden. Die Standeskommission hat das Land- und Forstwirtschaftsdepartement zur Einreichung eines entsprechenden Projektgesuchs beim Bund ermächtigt.

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