Konkret verlangt der Vorstoss, den Mindestbetrag herabzusetzen, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Gesetzesvorlage soll die technischen Möglichkeiten wie etwa die Smartphone-App «Quickzoll» berücksichtigen.

Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert des im Ausland eingekauften diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Neue Bagatellgrenze vorgeschlagen

Neben dem Vorschlag einer tieferen Wertfreigrenze schlägt die Motion vor, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslandes anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, welcher pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.

Für Ausländer in der Schweiz beträgt der Mindesteinkaufsbetrag 300 Franken pro Verkaufsgeschäft. Ausländer bekommen die Mehrwertsteuer also erst zurückerstattet, wenn sie für mindestens 300 Franken einkaufen. Umgekehrt können die EU-Mitgliedstaaten eine Bagatellgrenze von maximal 175 Euro pro Verkaufsgeschäft festlegen. Beim Start des Euro entsprach dies annähernd 300 Franken.

In Frankreich beträgt die Bagatellgrenze derzeit 175 Euro, in Österreich 75 Euro. Deutschland kannte bislang keine Bagatellgrenze. Die Regierung entschied jedoch Ende Juli, eine solche von 50 Euro einzuführen. Künftig sollen Nicht-EU-Bürger in Deutschland bei Einkäufen die Mehrwertsteuer also erst zurückbekommen, wenn ein Einkauf die Marke von 50 Euro erreicht.

Bundesrat und SP sind dagegen

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Laut Finanzminister Ueli Maurer löst dieser das Problem des Einkaufstourismus nicht. Viel mehr ins Gewicht fielen der starke Franken oder die höheren Löhne und Preise in der Schweiz.

Auch die SP bezeichnete die Motion als falschen Weg für eine Lösung. Ansonsten stimmten aber alle Fraktionen mehrheitlich für die Motion. Diese geht nun an den Ständerat.

Auch Abschaffung der Wertfreigrenze wird diskutiert

Auch der Vorschlag der Kantone Thurgau und St. Gallen, wonach die Wertfreigrenze auf privaten Wareneinfuhren ganz abgeschafft werden soll, steht weiter im Raum. Neu soll bei sämtlichen Wareneinfuhren im Inland eine Mehrwertsteuer entrichtet werden, wenn diese im Ausland zurückerstattet wird.

Der Nationalrat sprach sich mit 108 zu 60 Stimmen bei 14 Enthaltungen für zwei entsprechende Standesinitiativen aus. Die darin skizzierte Lösung zur Eindämmung des Einkaufstourismus wäre in der Praxis nicht umsetzbar, kritisierte zwar Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH). Das vermochte eine Mehrheit im Rat aber nicht zu überzeugen.

Die beiden Standesinitiativen gehen nun noch einmal an den Ständerat, der sie bei seiner ersten Beratung abgelehnt hatte.

 

Bauernverband ist erfreut

Der Schweizer Bauernverband begrüsst Annahme der beiden kantonalen Initiatven und der Motion der Finanzkommission. Es sei ein Entscheid zugunsten von mehr Fairness im Wettbewerb um die Steuerbelastung. Aus Sicht des SBV ist der Einkaufstourismus auf mehreren Ebenen schädlich. Er...

  • unterlaufe die strengen Produktionbedingungen in der Schweiz
  • erhöhe den Preisdruck auf Schweizer Produkte mit Mehrwert
  • schwäche die Wirtschaft
  • gefährde Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • führe zu einer unnötigen Belastung der Umwelt durch den zusätzlichen Verkehr.  

Auch verschiedene Gemüse- und Obtsverbände hatten im Vorfeld der heutigen Debatte Lösungen gegen den Einkaufstourismus gefordert.