Mit 22 zu 2 Stimmen verabschiedete die Kommission einen Erlassentwurf, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Seit dem 1. Juli 2008 werden für umweltschonende Treibstoffe Steuererleichterungen gewährt.

Förderung aber in anderer Form

Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz, in welchem auch der Umgang mit erneuerbaren Treibstoffen geregelt werden soll, wird aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten.

Die Urek will deshalb die Steuererleichterungen bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verlängern, längstens bis Ende Dezember 2021. Zudem soll die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben werden.

Nur Minderheit dagegen

Minderheiten der Kommission wollen sicherstellen, dass Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen über 2021 weitergeführt und verschärft werden, falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Arbeiten gehen auf eine parlamentarische Initiative des Aargauer FDP-Nationalrats Thierry Burkart zurück, welcher die Umweltkommissionen beider Räte zugestimmt hatten. Burkart argumentierte, dank der Steuererleichterungen sei der Verbrauch alternativer Treibstoffe stark gestiegen, und diese erzeugten weniger CO2 als Benzin und Diesel.

Biogene Treibstoffe erhalten Steuererleichterungen

Gemäss geltendem Recht ist für Erd- und Flüssiggas zur Verwendung als Treibstoff die Mineralölsteuer pro Liter 40 Rappen tiefer als jene für Benzin und Diesel. Für biogene Treibstoffe wird eine Steuererleichterung auf Gesuch hin gewährt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. So müssen die biogenen Treibstoffe vom Anbau der Rohstoffe bis zum Verbrauch erheblich weniger Treibhausgasemissionen erzeugen als fossiles Benzin.