Gemäss Strassenverkehrsgesetz gilt als Halter die Person, die über das Fahrzeug verfügt. Sie bestimmt über das Fahrzeug und legt fest, wer es sonst noch führen darf. Wenn Lenker geliehener Fahrzeuge Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen, kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Halters zum Tragen. Dies hat für den Halter allerdings meist die Folge, dass er mit einem Bonusverlust seiner Versicherung…

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