Die grosse Kammer hiess den entsprechenden Vorstoss von Christine Badertscher (Grüne/BE) am 2. Mai 2023 mit 100 zu 87 Stimmen und bei 4 Enthaltungen gut. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat das Tierwohl explizit im allgemeinen Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der Efta aufnehmen.

Bisher ausgeklammert 

Der Tierschutz und das Tierwohl seien ein zentraler Teil der Nachhaltigkeit, machte die Motionärin geltend. Trotzdem seien diese Aspekte in den Nachhaltigkeitsbestimmungen der bisherigen Freihandelsabkommen ausgeklammert worden. Bei Produkten sind nach Ansicht von Badertscher in Zukunft Mindestanforderungen ans Tierwohl zu vereinbaren: «Die heute jährlich über 95'000 Tonnen Importfleisch kommen mehrheitlich aus industrieller Massentierhaltung und tierquälerischen Produktionsmethoden oder aus Wildfang, wo die Tiere unter äusserst qualvollen Bedingungen für den Schweizer Markt verarbeitet werden», schreibt Badertscher. Es brauche Mindeststandards sowohl für tierische Lebensmittel als auch Produkte wie Leder für den Schweizer Luxusmarkt.

Es mangle an Flexibilität 

Der Bundesrat habe zwar Verständnis für das Anliegen der Motion, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin, die konkrete Formulierung des Vorstosses lasse ihm aber zu wenig Flexibilität für die verschiedenen Verhandlungen. Die Landesregierung setzt sich laut Parmelin schon heute dafür ein, dass das Tierwohl auch in den Freihandelsabkommen thematisiert wird. Es sei von Fall zu Fall zu entscheiden, wie das Tierwohl verankert wird, so der Bundesrat. Er befürchtet ausserdem, die Vertragspartner könnten auf hohe Anforderungen von Seiten Schweiz beim Tierwohl mit der Forderung nach hohen Konzessionen in anderen Bereichen reagieren.