Mindestens 95 Tonnen Fleisch hat eine lokale Thurgauer Metzgerei nach Angaben des kantonalen Obergerichts zwischen 2018 und 2019 zu Unrecht als Suisse Garantie verkauft. Es sei Schweizer Fleisch mit Importware vermischt worden, um daraus Würste herzustellen. Der Fall ging von der Staatsanwaltschaft zum Bezirks- und schlussendlich zum Obergericht bis in die höchste Instanz und die Strafe fällt vergleichsweise mild aus.

Weder Ersatz noch Gefängnis

Gefordert worden war eine Ersatzzahlung an den Staat in der Höhe von 200'000 Franken von der Staatsanwaltschaft. Das Bezirksgericht Weinfelden wollte die Metzger zu bedingten Freiheitsstrafen von 11 und 13 Monaten verurteilen und zusätzlich Bussen verhängen. Das Obergericht hat aber lediglich den Schuldspruch wegen gewerbsmässigen reglementswidrigen Gebrauchs einer Garantie- und Kollektivmarke bestätigt.

Kein Vermögensschaden bei den Kunden

Die unerlaubterweise als Suisse Garantie gelabelten Wurstwaren hätten keinen objektiv tieferen Wert gehabt als korrekt gekennzeichnete Produkte, argumentiert das Obergericht. «Für die Kunden entstand kein Vermögensschaden, da die Angeklagten gleichwertiges Fleisch verkauft haben». Man gehe davon aus, dass die Kundschaft die Produkte in gleicher Menge und zum gleichen Preis gekauft hätte, wenn das Suisse-Garantie-Logo korrekterweise nicht darauf gewesen wäre. Das schliesse eine Verurteilung wegen Betrugs aus: «Die Kundschaft wurde nicht (relevant) getäuscht, da nicht erwiesen ist, dass sie Wert auf das Label Suisse Garantie legte.»

Eine Ersatzforderung hält das Obergericht weiter für nicht angebracht, da die beschuldigten Metzger keinen zusätzlichen Gewinn hätten einnehmen können.

Einigung mit Agromarketing erzielt

«Die Beschuldigten hatten sich während des Berufungsverfahrens mit der Inhaberin der Garantiemarke geeinigt», schreibt das Obergericht weiter. Am Ende steht demnach die Verpflichtung zur Zahlung einer fünfstelligen Summe für die Reglementsverletzung. Diese geht an Agro-Marketing Suisse (AMS), der die Marke Suisse Garantie gehört. In einer Mitteilung zeigt sich AMS überrascht darüber, dass keine weitere Bestrafung erfolgt. Man habe sich aber im Sinne eines sorgfältigen Umgangs mit den verfügbaren Mitteln zeitig aus dem Strafverfahren zurückgezogen. AMS wird primär aus Produzentengeldern finanziert und liess die Sache auf sich beruhen, nachdem die Markenverletzung beseitigt, künftige Verstösse verboten und die gemäss Sanktionsreglement geschuldete Konventionalstrafe bezahlt waren.

«Das Kontrollsystem funktioniert»

Man habe die Hauptziele der Intervention erreicht, resümiert AMS. So habe sich auch das sträfliche Verhalten der Thurgauer Metzger nicht wirtschaftlich ausgezahlt und dessen Unrechtmässigkeit hat ihnen einen Eintrag im Strafregister beschert. «Diese Fall hat erwiesen, dass das Kontrollsystem von Suisse Garantie funktioniert», so das Fazit von AMS. Die Beschuldigten hätten die Nutzung der Marke bereits seit längerem eingestellt.