Alle ehemaligen Halter sollen das Schlachtgewicht eines Tieres erfahren
Die Bekanntgabe von Schlachtgewichten fällt heute unter das Datenschutzgesetz. Künftig aber sollen diese für die Zucht wichtigen Angaben teilweise offengelegt werden, wie es früher der Fall war. Der Bundesrat möchte noch weiter gehen.LesenWo rundum Zustimmung herrscht, erübrigt sich die weitere Diskussion. So geschehen im Fall der Motion «Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank» von Nationalrat Marcel Dettling (SVP, SZ).
Zweckdienlich und umsetzbar
Der Vorstoss ist mit einer Änderung nach Vorschlag des Bundesrats in beiden Kammern angenommen worden. So sollen die Daten zu Schlachtgewicht und CH-TAX-Einstufung künftig allen ehemaligen Haltern eines Tieres zugänglich sein, allerdings beschränkt auf grössere Schlachtbetriebe. Es handelt sich also um eine Kompromisslösung, die einerseits für die Tierzucht relevante Daten offenlegen soll und andererseits mit beschränktem finanziellem und administrativem Aufwand umsetzbar sei.
Gesetz anpassen
Die Motion ist zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen, der sich nun um die erforderliche Grundlage im Landwirtschaftsgesetz kümmern muss.

