Kernstück des Anliegens sei die Verfassungs-Initiative, zitiert die SDA die Initianten. Sie will auf Verfassungsstufe einen haushälterischen Umgang mit dem Boden erreichen und die Zersiedelung eindämmen.
Nutzflächen möglichst schützen
Die zweite Initiative will diese Forderungen auf Gesetzesstufe umsetzen. So müssten unter anderem Fruchtfolgeflächen (FF) in den Zonenplänen der Gemeinden klar erkenntlich eingetragen und grundsätzlich vollumfänglich geschützt werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen grösstmöglich geschützt werden.
Vorschlag sei ungenügend
Für die Regierung kommt dies einem Bauzonenmoratorium gleich. Sie hat einen Gegenentwurf zur Gesetzes-Initiative lanciert. Gemäss diesem soll unter anderem die Verordnungsbestimmung zu den Fruchtfolgeflächen auf Gesetzesstufe gehoben und verschärft werden. Das Initiativ-Komitee hält den Vorschlag für ungenügend, weshalb es am 17. Mai zur Abstimmung kommt.
Luzerner Initiativen für Kulturlandschutz sind umstritten
02.08.2018
Die bäuerliche Unterstützung für die im Mai eingereichten Luzerner Kulturlandinitiativen ist derzeit eher fraglich. Das Initiativkomitee bedauert die kritische Haltung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes LBV.
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Der Vorstand des LBV liess sich an der letzten Vorstandssitzung über die Kulturlandinitiativen informieren, welche den Schutz des Kulturlandes im Kanton Luzern verbessern sollen. Die Begeisterung hielt sich allerdings in Grenzen, das bestehende verschärfte Raumplanungsgesetz genüge, so die Verbandshaltung. Zudem seien die Bauern eher kritisch gegen weitere Auflagen beim Bauen, befürchten wegen den ...