Er verstehe und teile die Sorgen der Bauern um den Boden – um ihre Produktionsgrundlage. Das teilte der Zürcher Baudirektor Markus Kägi letzte Woche an einer von drei Regionalversammlungen des Zürcher Bauernverbands am Strickhof in Wülflingen mit. Kulturland müsse ausschliesslich der Produktion dienen. Zu diesem Grundsatz bekenne sich auch der Regierungsrat, sagte Kägi. Und er fügte hinzu, dass der Kanton Zürich vorsichtig mit seinem Boden umgehe.
Das ausgeschiedene Siedlungsgebiet habe sich reduziert von 29 359 Hektaren im Richtplan 1995 auf 29 231 Hektaren im Richtplan 2012. Mit 44350 Hektaren hatte der Kanton im Richtplan 1995 die vom Bund vorgeschriebene Fruchtfolgefläche knapp nicht eingehalten. Mit 44500 Hektaren wurden die Vorgaben des Bunds im Richtplan 2012 nun knapp eingehalten.
Bauliche Entwicklung vor allem im Glatt- und Limmattal
Der Verlust an Fruchtfolgeflächen in Form von Ökoflächen ist geringer als der Verlust durch Bautätigkeit. Wie Markus Kägi ausführte, sollen die Ökoflächen im Kanton Zürich nicht mehr ausgedehnt, aber qualitativ verbessert werden. Die Baulandreserven im Kanton Zürich sind extrem klein. Bei der künftigen Siedlungsentwicklung geht es Kägi darum, im Limmat- und Glatttal Hot-Spots des baulichen Wachstums zu schaffen, während die ländlichen Gebiete des Kantons ihren Charakter bewahren sollten.
Kanton hat Vorgaben des Bundes umzusetzen
5908 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche gingen im Kanton Zürich zwischen 1985 und 2009 verloren, führte Rolf Gerber, Chef des Amts für Landschaft und Natur, in seinem Referat aus. Der Löwenanteil davon (rund 72 Prozent) fiel der Bautätigkeit zum Opfer. Wie Kägi hielt auch Gerber fest, dass die Zielgrösse für ökologische Ausgleichsflächen im Kanton Zürich erreicht ist.
Jetzt gehe es darum, die Qualität auf den bestehenden Flächen zu steigern und die Vernetzung zu stärken. Gerber betonte, dass die Schaffung von Ersatzflächen – etwa bei Strassenbauten – vom Bund vorgegeben sind. Im Verlaufe der Diskussion war zu erfahren, dass das Projekt zur Renaturierung der Glatt ruht. Wie es weitergeht, ist im Moment noch offen.
ZBV gegen Revitalisierung eingedolter Gewässer
ZBV-Geschäftsführer Ferdinand Hodel informierte über den Stand der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes im Kanton Zürich. Innerhalb des Siedlungsgebiets nutze der Kanton sämtliche Spielräume, welche die entsprechende eidgenössische Verordnung zulasse. Der ZBV fordert, dass die für das Siedlungsgebiet möglichen Ausnahmen grundsätzlich auch für die Landwirtschaft gelten sollen. Mit der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes ausserhalb des Siedlungsgebietes wartet der Kanton Zürich zu, bis die Vorgaben des Bundes bekannt sind.
Wie Hodel weiter ausführte, ist der ZBV grundsätzlich gegen die Revitalisierung von eingedolten Gewässern. Er ist ebenso gegen die Revitalisierung von Gewässern mit beidseitiger Fruchtfolgeflächen. Möglich sind im Urteil des ZBV Revitalisierungen im Siedlungsgebiet und im Wald oder unter dem Aspekt des Hochswasserschutzes. Bei Revitalisierungen sollen bedeutende kantonale Gewässer Vorrang haben. Christian Weber
Christian Weber
Zielgrösse für Ökoflächen ist erreicht
Regionalversammlung: Zürcher Baudirektor informierte über Kulturlandschutz.
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