Eigentlich sind die drei «Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung» von Reiden bis Rothenburg an der A2 längst beschlossene Sache. So hat der Bundesrat diese im Rahmen des Nationalstrassenprogramms bereits genehmigt.
Rechtliche Grundlage bildet das Natur- und Heimatschutzgesetz. Und auch der Luzerner Regierungsrat hat, gestützt auf den kantonalen Richtplan, im Juli 2016 der Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Astra «unter Vorbehalt der verfügbaren Mittel» bereits zugestimmt.
Für Wildtierquerungen über Autobahnen ist zwar der Bund zuständig, für die Raumfreihaltung und Erstellung allfällig nötiger Zuleitstrukturen und flankierender Massnahmen aber der Kanton. Dies geht aus den Antworten auf Fragen der Luzerner Kantonsrätin Barbara Lang hervor, welche Ende Mai dem Kantonsrat zugestellt wurden.
Bauten 2018 und 2020
Bei Knutwil, wo eine Unterführung geplant ist, lag das Projekt bereits im Februar auf und soll nächstes Jahr realisiert werden, gerechnet wird mit Kosten von 8,4 Mio Franken. Für die Überführung in Neuenkirch läuft die Planauflage noch bis Ende Juni, dieses Projekt soll gemäss Astra 10,7 Mio Franken kosten und im Jahr 2020 gebaut werden. Für das gleiche Jahr ist auch die Überführung in Langnau bei Reiden geplant, diese soll den Bund 9,6 Mio Franken kosten.
Dazu kommen Kosten für den Kanton, die Regierung schätzt diese für den Bau von Zuleitstrukturen auf rund 250 00 Franken, wobei allein in Langnau auf 180 00 Franken. Bisher wurden allerdings erst die Planungskosten bewilligt. Die Kosten für Massnahmen inkl. Entschädigungen an Landeigentümer könnten derzeit noch nicht beziffert werden, schreibt die Regierung.
Landverbrauch und FFF
Vor allem gegen die Überführung im Wiggertal regt sich derzeit Kritik von betroffenen Bauern, wie an einer Informationsveranstaltung von Bund und Kanton anfangs April zum Ausdruck kam. Und nun gelangt auch der Bäuerinnen- und Bauernverein Wiggertal mit einem Leserbrief an die Öffentlichkeit (siehe Seite 16). Kritisiert wird der Verlust von Kulturland und Fruchtfolgeflächen wegen den sogenannten Zuleitungstrukturen. Zudem sei der Bau dieser Wildtierkorridore eine «skandalöse Steuergeldverschwendung».
Bezüglich Fruchtfolgeflächen weist der Regierungsrat allerdings darauf hin, dass keine solchen verloren gehen. Zulenkstrukturen mit Niederhecken und extensivem Saum könnten kurzfristig wieder aufgehoben werden, bleiben deshalb im FFF-Kontingent und müssten nicht kompensiert werden.
Mehr Wildschweine?
Mit den betroffenen Landbesitzern werde derzeit das Gespräch gesucht. Ziel seien Dienstbarkeitsverträge, und ökologische Elemente würden lukrativ abgegolten, erklärte Peter Ulmann vom Lawa kürzlich im «Willisauer Bote». Befürchtet wird bäuerlicherseits auch zunehmender Druck von Wildschweinen durch solche Wildtierübergänge. Die Regierung wies darauf hin, dass 2016 im ganzen Kanton keine Wildschweine festgestellt oder erlegt wurden. Mit dem Schwarzwildkonzept und dem Jagdgesetz in Revision soll auch bei Zuwanderung von Wildsauen die Schadensituation tragbar gehalten werden.
Josef Scherer