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Nils Müller habe die Bewilligung erhalten, die Rinder seines Bestandes mittels Kugelschuss auf der Weide zu betäuben und mit sofortiger anschliessender Entblutung den Tod sicherzustellen, sagte Kantonstierärztin Regula Vogel auf Anfrage des LID. Die Schlachtkörper müssen danach sofort in das nahe gelegene Kleinschlachtlokal gebracht werden.

Die Bewilligung ist auf Müllers eigene Tiere beschränkt. Aus administrativen Gründen ist sie zudem auf wenige Jahre beschränkt. "Bei Einhalten der Bedingungen und unveränderter Rechtslage kann die Bewilligung dann verlängert werden", sagt Vogel.

Es gelten dieselben Auflagen wie bei den vorhergehenden Schlachtungen mit einer beschränkten Teilbewilligung, in deren Rahmen 10 Rinder getötet werden durften. Unter anderem muss ständig ein amtlicher Tierarzt anwesend sein, es gibt Sicherheitsvorkehrungen betreffend Waffe, Munition und Gelände sowie klare Vorgaben zur Schussdistanz und der Zeitspanne bis zum Entblutungs-Schnitt. Auch Hygiene-Auflagen müssen eingehalten werden.

Gemäss Kantonstierärztin Vogel wurden bei den 10 bisher bewilligten Rindern die Auflagen eingehalten.

lid