Würden die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) die Doha-Runde gemäß dem aktuellen Verhandlungsstand abschließen, müsste die Europäische Union ihre Agrarsubventionen nicht anpassen, wohl aber die Vereinigten Staaten. Das geht aus Berechnungen hervor, die beim jüngsten Treffen des WTO-Agrarausschusses in Genf diskutiert wurden. Danach wären die USA von Änderungen an der sogenannten De-Minimis-Klausel besonders betroffen. Unter diese Klausel fallen Subventionen, die, obwohl sie handelsverzerrend sind, bei den Berechnungen für die „Gelbe Box“ in der WTO außen vor bleiben. 

 

AgE