In dem Agrarentwurf, der keine Einzelheiten beispielsweise zu Zollkontingenten enthält, verarbeitet die Kommission vorrangig die Ergebnisse des Nairobi-Gipfels der Welthandelsorganisation (WTO) vom vergangenen Dezember.

Die Brüsseler Behörde spricht sich beispielsweise dafür aus, die beiderseitige Verpflichtung zur Abschaffung von Exportsubventionen und vergleichbaren Maßnahmen schriftlich festzuhalten. Sollte eine der beiden Parteien zu einem künftigen Zeitpunkt doch auf dieses Mittel zurückgreifen, würden dem Partner Zollerhöhungen für die betroffenen Produkte gestattet. Eine Unterstützung der Exportfinanzierung soll nur in regulierter Form erlaubt sein, darunter eine Laufzeit von maximal 180 Tagen und die Anforderung, dass die Programme sich selbst tragen müssen.

Daneben schlägt die Kommission vor, Hilfe an Entwicklungsländer grundsätzlich finanziell zu leisten und nur in Ausnahmefällen über Nahrungsmittellieferungen. In einem eigenen Entwurf des Weinkapitels drängt die Kommission einmal mehr auf einen ausreichenden Schutz traditioneller europäischer Bezeichnungen.

Darüber hinaus veröffentlichte die Behörde einen überarbeiteten Vorschlag zur regulatorischen Zusammenarbeit sowie Textentwürfe zum Warenverkehr und zu Zoll- und Handelserleichterungen. Sie betonte in diesem Zusammenhang, damit „ein weiteres Mal“ das Transparenzversprechen einzulösen, so viele Verhandlungsdokumente wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

AgE