Die Co-Präsidenten der «Zwillingsinitiativen Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft» fahren die Medienvertreter an den Dorfrand von Weinfelden. An Parkplätzen mangelt es dort nicht. Lebensmittel-, Kleider- und andere Läden dominieren das Bild. Zumeist sind es neue, gross-
flächige und eingeschossige Bauten, umgeben von riesigen oberirdischen Parkplätzen. «Vor wenigen Jahren wurde hier noch Landwirtschaft betrieben», stellen die Co-Präsidenten der Zwillingsinitiativen fest. So sehe es an vielen Orten im Thurgau und im Mittelland aus, sind sie sich einig. Und so dürfe es nicht weitergehen. Die von ihnen lancierten Zwillingsinitiativen sollen diese Entwicklung im Thurgau stoppen.

Die Initiative verlangt
 eine Kompensationspflicht

Auf Verfassungsebene fordern die Zwillingsinitiativen die Erhaltung und den Schutz des Nichtsiedlungsgebiets und eine Siedlungsentwicklung nach innen. Auf Gesetzesebene verlangen die Initiativen, dass Nichtbaugebiet nur dann in Baugebiet überführt werden darf, wenn eine mindestens gleich grosse Fläche vom Baugebiet- ins Nichtbaugebiet überführt wird. Dieser Flächenausgleich kann auch zwischen Gemeinden erfolgen.

Wie der Grüne-Kantonsrat 
Toni Kappeler ausführt, ist die Frist zur Sammlung der nötigen 4000 Unterschriften zur Hälfte abgelaufen. Bereits seien 3000 Unterschriften zusammengekommen, stellt der Präsident von Pro Natura Thurgau weiter fest. Kappeler ist überzeugt, dass die nötige Zahl an Unterschriften bis Anfang Juli erreicht sein wird. Ganz besonders freut ihn, dass die Anliegen der Initiative bei 
der bäuerlichen Bevölkerung gut 
ankommen. So seien alleine an einer Stalleröffnung und an einer lokalen Landmaschinenmesse 900 Unterschriften von Bäuerinnen und Bauern gesammelt 
worden. Die bäuerliche Basis 
unterstütze die Initiativen. Da sei es schwer verständlich, dass der Verband Thurgauer Landwirtschaft deren Anliegen nicht offiziell unterstütze, findet Kappeler.

Jährlich 100 Hektaren 
Landverlust für Landwirtschaft

Seit 1986 habe die landwirtschaftliche Nutzfläche im Kantonen Thurgau jährlich um 100 Hektaren abgenommen, stellt der Meisterlandwirt und CVP-Kantonsrat Josef Gemperle fest. 2014 seien es sogar 290 Hektaren gewesen. «Das ist viel zu viel», so Gemperle. Vor allem auch deshalb, weil im Richtplan des Kanton Thurgaus seit 1985 folgender Planungsgrundsatz gelte: «Soll Landwirtschaftgebiet dem Siedlungsgebiet zugeteilt werden, so ist grundsätzlich eine ausgeglichene Flächenbilanz anzustreben.» Wie Gemperle ausführt, entfallen beinahe die Hälfte der neu entstandenen Siedlungs-
flächen auf Areale für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser.

Andreas Guhl, Meisterlandwirt und BDP-Kantonsrat, weist auf die Problematik der Fruchtfolgeflächen hin. Nach den Vorgaben des Bundes hat der Thurgau 30'000 Hektaren Frucht­folgeflächen zu sichern. Wie Guhl ausführte, hat der Kanton diese Vorgabe im Jahr 2010 mit einer Fläche von 30 21 Hektaren noch knapp erfüllt. Dies sei aber heute nicht mehr der Fall.

Vorgaben des Bundes 
nicht mehr eingehalten

Andreas Guhl geht davon aus, dass dem Thurgau bereits heute 800 Hektaren an Fruchtfolge-
flächen fehlen. So seien in den letzten fünf Jahren viele Flächen überbaut worden. Und die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes beanspruche mindestens 300 Hektaren an Fruchtfolgeflächen. Deshalb müsse der Thurgau – wie auch andere Kantone – zusätzliche Fruchtfolgeflächen ausserhalb der Bauzonen sichern und landwirtschaftliche Nutzflächen, die bisher nicht ackerfähig waren, ackerfähig machen.

Humustourismus 
sollte verhindert werden

Andreas Guhl machte in diesem Zusammenhang auf die Problematik des «Humustourismus» aufmerksam. Man könne nicht einfach Humus an einem schlechten Standort aus-
bringen und diesen dann als Fruchtfolgeflächen bezeichnen. Die Qualität dieser Fruchtfolgeflächen leide durch diese Kompensation massiv. Guhls Folgerung: «Es ist besser, die noch unbebauten Flächen besser zu schützen und die zu bebauenden Flächen effizienter auszunützen.» Die Zwillingsinitiativen würden den Weg dazu weisen.

Noch genügend 
Baulandreserven vorhanden

Alex Frei, CVP-Kantonsrat und Jurist, weist in seinen Ausführungen daraufhin, dass im Kanton Thurgau innerhalb des Siedlungsgebiets noch sehr grosse Reserven für die Bautätigkeit vorhanden sind: Innerhalb der Bauzonen seien 1300 Hektaren noch nicht überbaut. Man könne also nicht sagen, dass durch die Zwillingsinitiativen jede bauliche Entwicklung verhindert würde. Das gelte auch für das Gewerbe: Die Baulandreserven in den Gewerbezonen würden sich auf rund 340 Hektaren belaufen.

Wie Frei weiter ausführt, seien mit dem Ja zur Revision des eidgenössischen Raumplanungs­gesetzes die Anliegen der Thurgauer Zwillingsinitiativen bei Weitem noch nicht erfüllt. Zwar müssten die Kantone ihre Richtpläne jetzt überarbeiten. Sie dürfen keinen Boden mehr ohne Kompensation einzonen, bis die neuen Richtpläne durch den Bund genehmigt sind. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat seien Einzonungen aber wieder möglich. Es handle sich also nur um einen vorübergehenden Stopp. Die beiden Initiativen seien nötig, um im Thurgau einen nachhaltigen Schutz des Kulturlands zu erreichen.

Die Festsetzung des Baugebiets übt den stärksten Druck auf die Gemeinden für eine nach-
haltige bauliche Entwicklung aus. Davon ist Frei übezeugt. Denn sie zeige, dass die Ressource Boden begrenzt ist.

Christian Weber