Der Schwyzer Kantonsrat beriet an seiner Mai-Sitzung das kantonale Sparpaket, mit welchem der Kantonshaushalt in den Jahren 2017 bis 2019 um rund 80 Mio Franken entlastet werden soll. Beinahe alle Anträge des Regierungsrates zu Spar- und Umverteilungsmassnahmen wurden vom Rat gut geheissen. Mit 46 zu 40 Stimmen lehnte es der Schwyzer Kantonsrat aber ab, die kantonalen Steillagenbeiträge zu streichen. Er bestätigte damit den Beschluss vom Frühling 2014, an diesen festzuhalten und bekundete damit seine grosse Wertschätzung gegenüber den Bewirtschaftern von Steillagen mit über 50 Prozent Neigung. Die Bauernvereinigung des Kantons Schwyz (BVSZ) ist sehr erfreut über den Beschluss des Rates, welcher den Bergbauern rund Fr. 250 000.- kantonale Beiträge sichert.

Weiter genehmigte der Kantonsrat das kantonale Jagd- und Wildschutzgesetz und nahm dabei einige Anpassungen gegenüber dem Entwurf der Regierung vor. Im Sinne der BVSZ wurde die Zusammensetzung der Jagdkommission neu geregelt. Die Landwirtschaft ist mit einem Vertreter in dieser nun paritätisch zusammengesetzten Kommission eingebunden. Der Kantonsrat beschloss zudem, dass der Kanton Schwyz entstandene Wildschäden ohne Einschränkungen vergütet. Die Formulierung, wonach nur Entschädigungen geleistet werden, sofern zumutbare Verhütungsmassnahmen getroffen wurden, hat der er aus dem Gesetz gestrichen.  

Franz Philipp, BVSZ