Das revidierte Jagdgesetz, das am 27. September vors Schweizer Stimmvolk kommt, erhitzt die Gemüter. Mit vollständigem Namen heisst die Vorlage: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG). Der Abstimmungskampf ist lanciert, Gegner und Befürworter legen ihre Argumente dar. So macht dies auch das Komitee Solothurn – Ja zum Jagdgesetz, welches am Mittwoch zu einer Medienkonferenz ins Hotel Roter Turm in Solothurn geladen hat.
Komitee ist breit abgestützt
Das Co-Präsidium des Komitees haben Ständerat Pirmin Bischof (CVP); Kurt Altermatt, Präsident Revierjagd Solothurn; Andreas Vögtli, Präsident Solothurner Bauernverband; Kantonsrat Peter Hodel (FDP) sowie Nationalrat Christian Imark (SVP) gemeinsam inne. Das Komitee ist der Meinung, dass die Vorlage sehr austariert sei, erläutert der Sekretär Edgar Kupper. Er überbringt auch die Stellungnahme von Pirmin Bischof, der kurzfristig verhindert ist. Dieser erklärt, dass mit der Revision das Schweizer Parlament das Gesetz mit Augenmass anpasse, klare Spielregeln zur Regulation von geschützten Arten und zur Finanzierung von Schutzmassnahmen definiere.
Nicht Ziel, den Wolf auszurotten
Das revidierte Jagdgesetz, so wie es vorliegt, sei fortschrittlich. Da sind sich alle einig. Mehrfach wird betont, dass es nicht Ziel sei, einige Arten wie den Wolf auszurotten. «Wir wollen nicht unser Jagdangebot erweitern. Das ist eine Unterstellung», macht der Sekretär von Revierjagd Solothurn, Urs Liniger, deutlich. Und Nationalrat Christian Imark betont: «Tiere werden nicht auf Vorrat abgeschossen, wie von Gegnern behauptet. Es gehe darum, die wachsenden Bestände regulieren zu können.
Für Imark ist das neue Gesetz «nicht nur für Jäger, Fischer und die Landwirtschaft, sondern für die ganze Bevölkerung». Kurt Altermatt erklärt: «Wir sind Schützer, Heger und Pfleger. Uns ist der Artenschutz wichtig.» Und genau darum gehe es auch bei der Vorlage. Um die Arten jedoch zu erhalten, brauche es klare Regeln und Vorgaben. Der Fokus liege dabei ganz klar beim Nachhaltigkeitsschutz.
Der Unterschied vom Wildhüter zum Jäger
Kurt Altermatt betont, dass auch mit dem Gesetz weiterhin ein Unterschied von den jagdbaren Arten wie Wild zu den geschützten Arten wie Wolf und Biber gemacht würden. «Es wird nie ein Jäger einen Bären, Wolf, Biber oder Höckerschwan erschiessen.» Der Vollzug von geschützten Arten unterliege auch mit Annahme des Jagdgesetzes den Vollzugsbehörden und damit den Wildhütern. Mehrfach wird auch die Rolle der Kantone angesprochen.
Mit dem neuen Jagdgesetz sollen diese mehr Kompetenzen erhalten. Sie werden verpflichtet, Jagd nachhaltig zu planen und überregionale Wildtierkorridore anzulegen. Die Kantone kennen die Streifgebiete der Wildtiere am besten. Nun müssten sie auch die Kompetenzen haben, rasch reagieren zu können. Nur so sei das Ganze verantwortungsvoll. Andreas Vögtli ist selbst Schafhalter und weiss um das Interesse der Bauern, ihre Nutztiere vor Schäden und Leid zu schützen. Er macht deutlich: «Wir Bauern verlangen keine Ausrottung. Wir verlangen eine Regulierung!» Die Landwirtinnen und Landwirte seien interessiert an der ausgewogenen Lösung zum Schutz von Nutz- und Wildtieren, welche die Vorlage biete.
Wo Nahrung ist, ist Leben
Urs Liniger weiss, dass das Nahrungsangebot die Population steuert. Die Solothurner Wälder etwa seien attraktiv für das Rotwild. «Die sind parat und werden kommen, um die Jurazüge als Lebensraum zu erschliessen.» Peter Hodel, Kantonsrat und Meisterlandwirt erklärt: «Wenn das Gesetz genau gelesen wird und die Fakten beachtet werden, kann der Vorlage vorbehaltlos zugestimmt werden.» Ein regulierter Wildbestand sichere vielen Tieren das Überleben. Ausserdem würden Verkehrsunfälle und Schäden an Forst- und Landwirtschaftskulturen reduziert.
Das veraltete Gesetz anpassen
Auch im Kanton Bern hat sich ein Komitee formiert, das die Abstimmungsvorlage unterstützt. Zusammen mit dem Berner Jägerverband bildet der Berner Bauernverband (BEBV) den kantonalen Stützpunkt für das Komitee Ja zum Jagdgesetz, war diese Woche in einer Medienmitteilung zu lesen. «Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Kantone, fördert Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch», heisst es darin.
Begrüsst an der Vorlage wird ausserdem, dass künftig durch den Biber verursachte Infrastrukturschäden bei privaten Hausbesitzern, Gemeinden, Flurgenossenschaften und dergleichen entschädigt werden sowie die Kantone mehr Kompetenzen erhalten.