Nachdem das Parlament die "Swissness"-Gesetzgebung vor über einem Jahr nach langwierigen Verhandlungen verabschiedet habe, gebe es keinen Grund, mit der Inkraftstezung der neuen Bestimmungen nochmals mehr als zwei Jahre zuzuwarten, so die SMP in ihrer Mitteilung weiter. Es sei bereits jetzt weitestgehend klar, welche Produkte nach den künftigen Regeln mit der Herkunftsangabe "Schweiz" ausgezeichent werden dürften und welche nicht.
Die SMP zeigt sich überzeugt, dass mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2016 allen Herstellern genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen bleibe. Wichtig für die Milchproduzenten sei neben der zügigen Umsetzung auch, dass die vom Parlament beschlossene Vorgabe, die bei Milch und Milchprodukten 100 Prozent Schweizer Herkunft verlange, in den Ausführungsbestimmungen nicht verwässert werde.
BauZ/pd